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Indigene Gemeinschaft bedroht und vertrieben

25. Juni 2018

Mehr als 200 Angehörige der indigenen Gemeinschaft Nasa Embera Chamí aus dem Reservat La Delfina im Westen Kolumbiens sind aus ihren Wohnorten vertrieben worden. Zuvor war am 8. Juni 2018 ein Anschlag auf einen Bewohner der Gemeinde verübt worden. Die Menschen brauchen dringend Sicherheitsmaßnahmen und Zugang zu humanitärer Hilfe wie beispielsweise Lebensmittel, medizinische Versorgung und eine Unterkunft.

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Du kannst bis zum 23.7.2018 an dieser Aktion teilnehmen.

Sachlage

Am frühen Morgen des 8. Juni 2018 wurde Gonzalo Hilamo Mesa, Lehrer und Sprecher der indigenen Gemeinschaft, Opfer eines bewaffneten Angriffs. Dabei feuerten unbekannte Männer zwei Kugeln auf sein Zuhause. Gonzalo Hilamo Mesa blieb unversehrt, allerdings rief die jüngste Attacke ein Gefühl der Angst unter den Angehörigen der Gemeinschaft im Distrikt Buenaventura hervor. In Scharen verließen sie daraufhin die Region und sind derzeit in der nahegelegenen Schule Institución Educativa Técnico Agropecuaria (NACHASIN) untergebracht und in der ihre Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt ist.

Die Nationale Organisation der Indigenen (Organización Nacional Indígena - ONIC) spricht von derzeit 80 Frauen, unter ihnen fünf Schwangere, 90 Männern und 80 Kindern. 250 Angehörige der indigenen Gemeinschaft sollen insgesamt das überfüllte Schulgebäude bewohnen. Sie benötigen dringend Lebensmittel, Medizin und Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie eine grundlegende Ausstattung mit Zelten, Decken und Kleidung.

Der Angriff auf Gonzalo Hilamo Mesa war eine weitere Attacke in einer Reihe von Angriffen, die in den vergangenen Wochen von bewaffneten Gruppen auf Gebiete der indigenen Gemeinschaft Nasa Embera Chamí verübt worden sein sollen. Am 27. Mai berichtete ONIC von den beiden Gemeindemitgliedern Pablo Emilio Dagua und Adriana Montero, die nach ihrem Verschwinden am 26. Mai tot aufgefunden wurden. Noch immer gibt es keine Informationen über die Todesursache oder die Identität der vermeintlichen Täter_innen. ONIC gab jedoch bekannt, dass die Leichen Folterspuren aufwiesen.

Hintergrundinformation

Die indigenen Gemeinden, die im Reservat La Delfina ansässig waren, siedelten im Jahr 1952 vom Norden der Provinz Cauca in den Distrikt Buenaventura, der größten Hafenstadt Kolumbiens am Pazifik, um. Sie waren auf der Suche nach geeignetem Land für Landwirtschaft und auf der Flucht vor der Gewalt in ihren Siedlungsgebieten. 2007 wurde das Reservat offiziell und rechtskräftig unter dem Namen Resguardo Indigena Nasa Embera Chami La Delfina gegründet und umfasst ein Gebiet von 2.706 Hektar. Angehörige der Nasa Kiwe und Embera Chamí aus allen Teilen der Pazifikregion haben sich in diesem Reservat angesiedelt.

Angehörige dieser Gemeinschaft waren außerdem im Jahr 2017 aktiv am Generalstreik in Buenaventura beteiligt. Damals berichtete Amnesty International von Unruhen und hob die exzessive Gewaltanwendung von Angehörigen des Militärs und der Polizei hervor (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/traenengas-gegen-demonst…).

Zwei Hauptprobleme haben zu den Unruhen in Buenaventura geführt: Die Stadt wird einerseits schon seit langem systematisch von staatlichen Stellen vernachlässigt (das führt dazu, dass 80% der Bevölkerung in Armut leben und ihnen der Zugang zu grundlegenden Menschenrechten generell verwehrt wird). Zum anderen herrscht in der Region ein hohes Gewaltpotential, weil hier mehrere rivalisierende Gruppen ansässig sind, wie z. B. Drogenhändler_innen, kriminelle Banden und weitere bewaffnete Gruppen, darunter Guerillagruppen.

Vertreibung ist eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts begangen werden können. Laut offiziellen Zahlen, die von der Institution UARIV (Unidad Para la Atención y Reparación Integral a las Víctimas - Einheit für Umfassende Opferbetreuung und Entschädigung) vorgelegt wurden, beläuft sich die Gesamtzahl der registrierten Opfer des bewaffneten Konflikts auf 8.532.636, von denen 7.265.072 Opfer von Vertreibung geworden sind.

Im Jahr 2004 stellte das Verfassungsgericht einen „verfassungswidrigen Zustand des Staates“ fest. Zum einen führte es die massiven und systematischen Verstöße gegen die Grundrechte der vertriebenen Personen im Land auf und nannte zum anderen die schleppende Unterstützung sowie keine umfassende Entschädigung der Opfer von institutioneller Seite. Auch 13 Jahre später scheint sich die Situation nicht verändert zu haben. Im Gegenteil, trotz der dramatischen Situation, in der sich Menschen und Gemeinschaften wiederfinden, wenn sie infolge eines bewaffneten Konflikts von ihrem Land fliehen müssen, hat es wenig Fortschritte in Bezug auf institutionelle Hilfsleistungen gegeben.

Das Verfassungsgericht hat wiederholt die entsprechenden Konsequenzen anerkannt, die eine Vertreibung für Angehörige einer indigenen Gemeinschaft bedeutet, sowie die Einflüsse, die die ungerechte Behandlung dieser Menschen verstärken. Nicht nur hat die Vertreibung Einfluss auf die körperliche Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit der Betroffenen, sondern sie bringt auch ihre Traditionen und ihr kulturelles Überleben in Gefahr.

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