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© David von Blohn / Demotix
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Menschenrechtsanwältin Karina Riquelme außer Gefahr

Am 25.September ordnete der Oberste Gerichtshof in Chile Schutzmaßnahmen für die Anwältin Karina Riquelme an. Sie hatte Angst um ihre Sicherheit gehabt und sich bedroht gefühlt, nachdem sie von  Beamten des chilenischen Polizeigeheimdienstes in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit überwacht und eingeschüchtert worden war. 

Karina Riquelmes Antrag auf Schutzmaßnahmen war am 14.September vom Berufungsgericht in Temuco abgelehnt worden. Diese Entscheidung wurde nun vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Demnach muss der chilenische Polizeigeheimdienst Sicherheitsmaßnahmen einführen, um die freie Ausübung juristischer Aktivitäten und die individuelle Sicherheit Karina Riquelmes zu gewährleisten.

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Hintergrundinformationen

Am 9. Juli meldete Karina Riquelme, dass sie von Männern eingeschüchtert worden sei, die sie als Angehörige des chilenischen Polizeigeheimdienstes in Temuco erkannte. Diese Einschüchterungsversuche erfolgten auch während der Anhörung zu einem Fall, der als „Operation Hurrikan“ bekannt wurde. Gemeint ist damit eine Großrazzia vom September 2017, in deren Verlauf acht Mapuche-Aktivisten festgenommen und der „Bildung einer verbotenen terroristischen Vereinigung“ beschuldigt worden waren. In der Anhörung sollte untersucht werden, welche Rolle der geschäftsführende Direktor sowie weitere Angehörige des polizeilichen Geheimdienstes in diesem Fall spielen. Ihnen werden im Zusammenhang mit der Anschuldigung gegen die Mitglieder der Mapuche-Gemeinde „Behinderung der Justiz“, „Fälschung von Dokumenten“ sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Am 10. Juli meldete Karina Riquelme die Anwesenheit zweier nicht identifizierter Männer vor ihrem Haus, die einschüchternd auf sie wirkten.

Am 31. August meldete Karina Riquelme erneute Einschüchterungsversuche. Nachdem sie außerhalb von Temuco Besorgungen gemacht hatte, sah sie auf ihrem Heimweg zurück in die zentralchilenische Stadt Angehörige des chilenischen Polizeigeheimdienstes in einem Auto, die Fotos von ihr machten. Die Polizei gab später zwar zu, dass Angehörige des Geheimdienstes vor Ort gewesen seien, stritten jedoch ab, dass diese sie beschattet hätten.

Bereits in einer Entscheidung (Entscheidung 7641-2016) des chilenischen Obersten Gerichtshofs im Jahr 2016 wurden die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, sich nicht in die freie Ausübung juristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen einzumischen. Darunter fällt auch die Anwesenheit von Polizeipersonal an Orten, an denen Rechtsanwält*innen ihrer Arbeit nachgehen. Diese Entscheidung fiel, nachdem Karina Riquelme und ein Kollege im Jahr 2016 verfolgt und fotografiert worden waren.

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