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© Popular Struggle Coordination Committee
erfolg

Aktivist wieder frei

Am 6. Juni wurde der palästinensische Aktivist und Menschenrechtsverteidiger Munther Amira aus dem Hadarim-Gefängnis in Israel freigelassen, nachdem er zuvor seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte. Er war wegen seiner friedlichen Teilnahme an einer Protestveranstaltung festgenommen und von einem Militärgericht zu sechs Monaten in Haft verurteilt worden.

Am 7. Mai sprach Munther Amira mit Amnesty International und ließ Dankesbotschaften an all diejenigen übermitteln, die in seinem Fall tätig geworden waren:

Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die mich während meiner Inhaftierung im Gefängnis erreicht hat. Das Leben dort war äußerst schwierig und ich bin schlecht behandelt worden, aber die Unterstützung derer, die an mich geglaubt haben, hat mich stark gemacht.

Munther Amira

Er fügte hinzu: „Ich bin wegen unbegründeter Anklagen für meinen friedlichen Protest gegen die israelische Besetzung verurteilt worden, aber nichts wird mich davon abhalten, weiterzumachen... Wir sind Menschenrechtsverteidiger*innen - es ist unsere Pflicht, die Rechte des palästinensischen Volkes zu verteidigen. Wir werden nicht einknicken. Wir werden weitermachen, friedlich für unsere Rechte zu kämpfen, bis die Besetzung ein Ende hat. Es fühlt sich sehr gut an, zurück zu Hause zu sein und die letzten Tage des Fastenmonats Ramadan und Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) mit meiner Frau und meinen Kindern feiern zu können“.

Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben.

Hintergrundinformationen

Munther Amira ist ein 48-jähriger palästinensischer Flüchtling aus Deir Aban, einem Dorf südlich von Jerusalem. Er lebt derzeit im Aida-Flüchtlingslager nahe Bethlehem. Am 27. Dezember 2017 war er von israelischen Soldat*innen festgenommen worden, als er friedlich an einer Protestveranstaltung teilgenommen hatte. Die Veranstaltung war von palästinensischen Anwohner*innen und Aktivist*innen in Bethlehem im besetzten Westjordanland organisiert worden. Auf der Veranstaltung wurde die Freilassung der Aktivistinnen Ahed und Nariman Tamimi gefordert.

Ursprünglich wurde in 13 Punkten Anklage gegen Munther Amira erhoben, die Vorwürfe hingen mit seiner Teilnahme an fünf verschiedenen Demonstrationen zusammen. Er wurde in vier Fällen der „Störung der Öffentlichen Ordnung“ und der Teilnahme an einer „unangemeldeten Protestveranstaltung“ schuldig gesprochen, die in Verbindung mit vier Demonstrationen im November und Dezember 2017 standen. Einige dieser Anklagepunkte, z. B. die „Teilnahme an einer unangemeldeten Protestveranstaltung“, die unter die Militärverordnung 101 fällt, erfüllen keine Straftatbestände nach internationalen Standards.

Munther Amira war auf israelischem Boden in Haft gehalten worden. Dies verstößt gegen das Vierte Genfer Abkommen, das vorschreibt, dass Gefangene aus besetzten Gebieten auch in diesen festgehalten werden müssen und nicht auf dem Territorium der Besatzungsmacht.

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