Erfolg

USA: Hinrichtung aufgeschoben

David Roberts wurde am 21. August nicht hingerichtet. Ein Hinrichtungsaufschub blieb in Kraft, um zu prüfen, ob David Roberts, der psychisch krank ist, verstehen kann, warum er zum Tode verurteilt wurde und was die Todesstrafe für ihn bedeutet.

Die Justizbehörden des US-Bundesstaates Alabama hatten für den 59-jährigen David Roberts einen Hinrichtungstermin für den 21. August 2025 festgelegt. Er war wegen eines 1992 begangenen Mordes zum Tode verurteilt worden. Die Geschworenen stimmten in seinem ursprünglichen Gerichtsverfahren mit sieben zu fünf Stimmen für die Verurteilung zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung. Das Gericht setzte sich jedoch über diese Empfehlung der Jury hinweg und verhängte die Todesstrafe. Das ursprüngliche Verfahren im Jahr 1992 war zudem durch einen ineffektiven rechtlichen Beistand während seines Mordprozesses 1992 geprägt. 

Im Todestrakt diagnostizierten Gefängnismediziner*innen bei David Roberts eine paranoide Schizophrenie mit Symptomen wie Psychosen, Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Nach Ansicht eines Psychologen, der die Krankenakte des Gefängnisses eingesehen hat, stellt die Schwere der psychischen Erkrankung von David Roberts und „wie umfassend sie nach den Akten zu sein scheint“ seine Zurechnungsfähigkeit für die Hinrichtung nach US-Recht ernsthaft in Frage. Nach US-Recht muss der*die Angeklagte die Realität der Bestrafung und deren Gründe rational erfassen können. Nur dann kann ein Todesurteil verhängt werden. Ein Richter des zuständigen Gerichts in Alabama ordnete einen vorläufigen Aufschub der Hinrichtung an, bis ein psychiatrisches Gutachten vorliegt, nachdem die derzeitigen Rechtsbeistände von David Roberts in einem Antrag geltend gemacht hatten, dass er nicht zurechnungsfähig sei. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine „beschleunigte“ Bewertung und äußerte Bedenken darüber, wie lange diese Bewertung dauern und somit der Hinrichtungsaufschub gelten würde. 

Am 15. August 2025 gab die Strafvollzugsbehörde von Alabama (Department of Corrections) eine Pressemitteilung heraus, in der sie die Notwendigkeit dieser Beurteilung bekräftigte, „vorausgesetzt, dass die Kompetenzbeurteilung auf einer beschleunigten Basis durchgeführt wird“. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Die Behörde für psychische Gesundheit (Department of Mental Health) führt derzeit diese Bewertung durch und erstellt einen schriftlichen Bericht, der dem Gericht vorgelegt werden soll; er wird jedoch nicht bis zum 21. August abgeschlossen sein. Die Strafvollzugsbehörde geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Aussetzung der Vollstreckung erst dann anfechten wird, wenn das [Gericht] Marion County Circuit Court den schriftlichen Bericht über die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit erhalten hat. Infolgedessen geht die Behörde davon aus, dass die für den 21. August vorgesehene Vollstreckung [des Todesurteils] an diesem Tag nicht stattfinden wird.... Sollte die Aussetzung der Hinrichtung aufgehoben werden und aller erforderlichen Genehmigungen vorliegen, ist die Strafvollzugsbehörde bereit, die Vorbereitungen für die Vollstreckung wieder aufzunehmen.

Seit 1976 wurden in den USA 1.637 Menschen hingerichtet, 81 davon in Alabama. Im Jahr 2025 wurden in den USA bisher 30 Hinrichtungen vollstreckt, die meisten in einem Jahr seit 2014. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe.

Derzeit sind keine weiteren Appelle erforderlich. Amnesty International wird gegebenenfalls eine neue Urgent Action starten.