Die zivilrechtlichen Verfahren gegen den slowenischen Theaterregisseur Jaša Jenull wurden nach den jüngsten Wahlen und dem Regierungswechsel in Slowenien eingestellt.
Der Aktivist und Theaterregisseur Jaša Jenull erhielt im März 2022 von der slowenischen Staatsanwaltschaft eine "Zahlungsaufforderung zur Vermeidung einer Klage" in Höhe von knapp 35.000 Euro. Diese Summe sollte die Kosten für einen Polizeieinsatz auf einer Demonstration in Ljubljana decken, die am 19. Juni 2020 stattgefunden und an der er teilgenommen hatte. Die Demonstration richtete sich gegen die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Diese finanzielle Forderung vom März 2022 war nicht die erste ihrer Art: Gegen Jaša Jenull liefen zu der Zeit bereits zwei weitere Verfahren über Kostenerstattungen; insgesamt wurden mehr als 40.000 Euro von Jaša Jenull gefordert. Vor dem kürzlich erfolgten Regierungswechsel hatten die slowenischen Behörden noch angekündigt, insgesamt über 970.000 Euro an Kosten für Polizeieinsätze von den Protestierenden zurückfordern zu wollen.
Recht auf friedliche Versammlung muss geschützt werden
Derartige Zahlungsaufforderungen wirken bestrafend und zielen darauf ab, Menschen ruhigzustellen, die lediglich ihre grundlegenden Rechte ausüben wollen. Von Teilnehmer*innen zu verlangen, dass sie für die Kosten der Polizeieinsätze aufkommen, stellt eine Verletzung des Rechts auf friedliche Versammlung dar.
Gemäß regionalen und internationalen Menschenrechtsstandards ist Slowenien dazu verpflichtet, das Recht auf friedliche Versammlung, einschließlich spontaner Versammlungen, zu gewährleisten und aktiv zu fördern. Dies schließt auch die Pflicht ein, sicherzustellen, dass in diesem Zusammenhang für angemessene öffentliche Leistungen wie Polizei- und Sicherheitskräfte, Reinigungsdienste und erste Hilfe gesorgt ist.
Nach der Einstellung der Verfahren gegen ihn dankte Jaša Jenull den Mitgliedern und Unterstützer*innen von Amnesty International, die sich für ihn eingesetzt hatten: