In einer Abstimmung hat der schweizerische Nationalrat am 1. Juni 2023 eine Modernisierung des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit wird jede sexuelle Penetration, die gegen den Willen einer Person erfolgt, künftig als Vergewaltigung bestraft. Der Abstimmung gingen jahrelange Beratungen im Parlament voraus. Diese sogenannte "Nein heißt Nein"-Lösung wird den Zugang zur Justiz für zahlreiche Überlebende sexualisierter Gewalt verbessern. Amnesty International begrüßt die Neuregelung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um sexualisierter Gewalt konsequent entgegenzutreten.
"Durch die Neudefinition der Artikel 189 und 190 des Strafgesetzbuches wird das Sexualstrafrecht endlich modernisiert, indem die sexuelle Selbstbestimmung besser geschützt wird. Diese Reform entspricht der veränderten Einstellung zur Sexualität: Jede sexuelle Penetration, die gegen den Willen einer Person erfolgt, wird künftig als Vergewaltigung bestraft. Nicht mehr die Anwendung eines Zwangsmittels durch den Täter, sondern die Ablehnung eines Opfers wird in Zukunft definieren, was strafrechtlich relevante Gewalt ist. Dies ist ein Sieg für die Menschenrechte in der Schweiz und für all die Personen und Organisationen, die sich seit langem dafür einsetzen", sagt Cyrielle Huguenot, Verantwortliche für Frauenrechte bei Amnesty International Schweiz.