Die Provinzverwaltung in Ankara hatte die Verhängung dieses empörenden Verbots vor allem damit gerechtfertigt, dass sich einige Leute durch LGBTI-Events provoziert fühlen könnten. Diese Begründung wurde vom Verwaltungsgericht eindeutig abgelehnt. Es sei die Verantwortung des Staates, friedliche Versammlungen zu ermöglichen und zu schützen.
"Das ist nicht nur für LGBTI-Organisationen und Aktivist*innen eine gute Nachricht, sondern auch für alle anderen, deren friedliche Versammlungen widerrechtlich eingeschränkt oder verboten wurden", so Fotis Filippou.
Das Gericht stellte klar, dass unbefristete Pauschalverbote – wie das in Ankara – selbst in Zeiten eines Ausnahmezustands rechtswidrig sind.
"Obwohl der Ausnahmezustand im Juli 2018 wieder aufgehoben wurde, werden friedliche Versammlungen nach wie vor behindert. Wir fordern die Behörden auf, umgehend dafür zu sorgen, dass diese ungerechtfertigten und rechtswidrigen Verbote aufgehoben werden", meinte Fotis Filippou.
Hintergrund
Das Verbot aller LGBTI-Veranstaltungen war am 18. November 2017 im Kontext des damals geltenden Ausnahmezustands von der Provinzverwaltung in Ankara verhängt worden. Die LGBTI-Organisation Kaos GL aus Ankara hatte vor Gericht gefordert, dass das unbefristete Pauschalverbot aufgehoben werden müsse. Im November 2018 wurde der Antrag abgelehnt. Dem daraufhin eingelegten Einspruch gegen das Urteil erster Instanz hat das Verwaltungsgericht jetzt stattgegeben. Diese Entscheidung ist endgültig.
Danke allen, die sich eingesetzt haben!