Nach über sechs Jahren strafrechtlicher Ermittlung in Italien sind die Anklagen gegen vier deutsche Seenotretter*innen der Iuventa-Crew endlich fallengelassen worden. Ein Gericht im italienischen Trapani entschied am 19. April 2024, das Vorverfahren gegen die vier Mitglieder der Iuventa-Crew sowie sechs weitere Menschen, die 2016 und 2017 auf den Rettungsschiffen der Organisationen "Save The Children International" und "Médicins Sans Frontières" gearbeitet hatten, einzustellen.
Amnesty International zeigt sich angesichts der Gerichtsentscheidung in Trapani erleichtert. Nach über sechs Jahren Kriminalisierung und strafrechtlicher Ermittlungen muss auch die italienische Justiz endlich klarstellen: Seenotrettung ist kein Verbrechen. Zehn Seenotretter*innen, darunter vier deutsche Staatsangehörige, wurden am 19. April 2024 von einem italienischen Gericht von dem Vorwurf, mit Schmuggler*innen zusammengearbeitet zu haben, freigesprochen.
Das Verfahren ist kein Einzelfall. In ganz Europa werden Menschen wegen der angeblichen "Beihilfe zur irregulären Einreise" kriminalisiert und verurteilt oder stehen noch vor Gericht. Besonders betroffen sind davon Migrant*innen selbst.
Kathrin Schmidt, Einsatzleiterin der Iuventa-Crew, sagt: „Die Entscheidung des Richters ist ein wichtiger Schritt zur Entkriminalisierung von Seenotrettung. Allerdings besteht kein Zweifel: Der Kampf für das Recht auf Bewegungsfreiheit aller ist nicht annähernd beendet.”