Deine Spende für die Menschen im Iran
Damit Menschenrechte nicht im Dunkeln verschwinden und Gerechtigkeit siegt.


Amnesty International begrüßt das Urteil des Hohen Gerichts, in dem das Verbot der Gruppe „Palestine Action“ durch die britische Regierung unter der Terrorismusgesetzgebung für rechtswidrig erklärt wurde. Es stellt eine wichtige Bestätigung des Rechts auf Protest in einer Zeit dar, in der dieses Recht immer wieder gezielten Angriffen ausgesetzt ist.
Das Gericht hat klargestellt, dass die britische Innenministerin nicht einfach zum äußersten Mittel greifen darf, nur um dadurch die Polizeiarbeit einfacher zu machen. Die Kriminalisierung von Unterstützungsbekundungen durch Verbote oder die Übertragung weitreichender Befugnisse für massive Interventionen an die Polizei sei im Antiterrorgesetz nicht vorgesehen. Das Gericht stellte außerdem fest, dass das Verbot zu einer erheblichen und ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung geführt hat, wie sie in Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind.
Die Entscheidung des Hohen Gerichts vermittelt eine klare Botschaft: Die Regierung kann nicht einfach nach Belieben weitreichende Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung einfordern, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und der Polizei mehr Macht zu übertragen. Würden solche Befugnisse unkontrolliert bleiben, würde dies künftigen Regierungen Tür und Tor öffnen, diesen übermäßig weitreichenden rechtlichen Rahmen auf immer drakonischere Weise zu nutzen. Wir begrüßen dieses Urteil als wichtige Kontrolle gegen Übergriffe und als eindringliche Mahnung, dass die Grundrechte im britischen Recht nach wie vor maßgebliche Bedeutung haben.
Kerry Moscogiuri, Geschäftsführer von Amnesty International Großbritannien
Das Gericht befand, dass gewalttätiges oder nicht friedliches Verhalten zwar nicht unter den Schutz der Demonstrationsfreiheit falle, das Verbot jedoch weit darüber hinausgehe. Es kriminalisiere friedliche Proteste und Aktionen unter dem Banner „Palestine Action“ und habe damit eine stark abschreckende Wirkung auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das allgemeine Strafrecht zur Ahndung rechtswidriger Handlungen völlig ausreiche und das Verbot angesichts der Art und des Ausmaßes der Handlungen, die angeblich unter die gesetzliche Definition von Terrorismus fallen, unverhältnismäßig weit gefasst sei.
Amnesty International verweist darauf, dass das Gericht hervorgehoben hat, dass ein Verbot zu den drakonischsten Maßnahmen des Staates gehört und nicht als Schnellverfahren zur Unterdrückung von politischem Aktivismus oder politischen Vereinigungen genutzt werden darf. Das Urteil unterstreicht, dass die Artikel 10 und 11 der EMRK zwingende Gründe erfordern, die hier jedoch nicht vorliegen.
Wir fühlen uns erleichtert – und ermutigt –, dass das Gericht die Gefahren erkannt hat, die mit der Einstufung direkter Aktionen als Terrorismus verbunden sind. Diese Entscheidung setzt der Entwicklung von immer umfassenderen Restriktionen, aggressiven Polizeimaßnahmen und einer immer weiter gefassten Definition dessen, was unter „Terrorismus“ zu verstehen ist, ein Ende. Sie zieht eine klare Grenze gegen Versuche, den demokratischen Raum einzuschränken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Recht auf freie Meinungsäußerung zu untergraben.
Kerry Moscogiuri, Geschäftsführer von Amnesty International Großbritannien
Das Urteil hat tiefgreifende Auswirkungen auf das allgemeine Vorgehen des Vereinigten Königreichs bei Protesten und Terrorismusbekämpfung. Das Gericht hat bestätigt, dass weitreichende Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung nicht zur Überwachung von Protestbewegungen eingesetzt werden dürfen. Es hat erkannt, dass eine äußerst reale Abschreckungswirkung entsteht, wenn Menschen befürchten, dass rechtmäßige Meinungsäußerungen oder Versammlungen unter Strafe gestellt werden könnten. Es hat die besonderen Risiken hervorgehoben, denen Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International ausgesetzt sind, und festgestellt, dass Verstöße gegen Paragraf 12 des britischen Antiterrorgesetzes eine legitime Kontrolle, Lehre und Kampagnenarbeit behindert haben.
Zusammen unterstreichen diese Erkenntnisse, wie weitreichend und schädlich die Auswirkungen des Verbots sind und warum strenge Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte unerlässlich sind, um derartige Übergriffe zu verhindern.
Für eine gesunde Demokratie ist es notwendig, dass Menschen sich organisieren, protestieren und die Machthabenden zur Rechenschaft ziehen können, ohne Angst haben zu müssen, als Gefahr gebrandmarkt zu werden. Das heutige Urteil bekräftigt diesen Grundsatz und zeigt, warum es so wichtig ist, unsere Rechte vor unverhältnismäßigen, politisch motivierten Eingriffen zu schützen.
Kerry Moscogiuri, Geschäftsführer von Amnesty International Großbritannien
Die britische Innenministerin hat nach dem heutigen Urteil angekündigt, dass die Regierung Rechtsmittel einlegen will. Amnesty International fordert die britische Regierung nachdrücklich auf, dies zu überdenken. Die Regierung muss anerkennen, welch enormen Schaden das Verbot für das Recht auf Protest in Großbritannien mit sich gebracht hat, sie muss die heute gefallene Entscheidung respektieren und akzeptieren, dass das Verbot falsch ist.
Amnesty International wird auch weiterhin Versuche, das Recht auf Protest zu untergraben, aufdecken und jene unterstützen, die wegen ihres friedlichen Aktivismus ins Visier genommen werden.