Demonstrierende beim #NousToutes-Marsch gegen Gewalt an Frauen in Paris © ADAM Benjamin Girette / Hans Lucas
Demonstrierende beim #NousToutes-Marsch gegen Gewalt an Frauen in Paris © ADAM Benjamin Girette / Hans Lucas
Erfolg

Frankreich führt konsensbasierte Reform des Sexualstrafrechts ein

Frankreichs Nationalversammlung hat für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts gestimmt. In Zukunft soll fehlende Zustimmung ausreichen, um eine Tat als Vergewaltigung einzustufen. 

Als Reaktion über die Aufnahme einer konsensbasierten Definition in das Strafgesetzbuch erklärte Lola Schulmann, Gender Justice Advocacy Officer bei Amnesty International Frankreich:

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein historischer Schritt nach vorne. Es ist ein lang erwarteter Sieg für Opfer von sexualisierter Gewalt und der Höhepunkt jahrelanger unermüdlicher Kampagnen von Aktivist*innen, feministischen Organisationen und Überlebenden sexualisierter Gewalt.

Lola Schulmann, Gender Justice Advocacy Officer bei Amnesty International Frankreich

Jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung ist durch die Verabschiedung dieses Gesetzes strafbar. 

Lola Schulmann, Gender Justice Advocacy Officer bei Amnesty International Frankreich, sagt weiter: „Die Änderung des Sexualstrafrechts wird eine wichtige Lernwirkung haben und dazu beitragen, dass in unserer Gesellschaft und bei der Ausbildung im Rechtssystem eine Kultur der Zustimmung entsteht. Dieser letzter Schritt zur Änderung des veralteten Gesetzes und endlich anzuerkennen, dass nicht einvernehmlicher Sex eine  Vergewaltigung darstellt, trägt entscheidend dazu bei, sexualisierte Gewalt zu verhindern und wirksam zu bekämpfen.“ 

Die Verabschiedung des Gesetzes wird entscheidend sein, um die Einstellung gegenüber sexualisierter Gewalt zu ändern, aber es ist keine Wunderwaffe.

Lola Schulmann, Gender Justice Advocacy Officer bei Amnesty International Frankreich

„Um der Straflosigkeit für geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt ein Ende zu setzen, bedarf es einem echten Paradigmenwechsel sowie erheblichen finanziellen Ressourcen“, sagt Lola Schulmann, Gender Justice Advocacy Officer bei Amnesty International Frankreich weiter.

Hintergrund

Der vom Senat verabschiedete Gesetzentwurf wurde am 23. Oktober in der französischen Nationalversammlung verabschiedet.

  

Sechzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben für eine Neudefinition von sexualisierter Gewalt gestimmt und in ihrer Gesetzgebung aufgenommen: Belgien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Deutschland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien und Schweden. Auch Island, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben ähnliche Definitionen von sexualisierter Gewalt in ihren Rechtsvorschriften im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als "Istanbul-Konvention".