Khalida Jarrar wird wegen ihres politischen und menschenrechtlichen Engagements bereits seit Jahrzehnten von den israelischen Behörden drangsaliert und eingeschüchtert. Seit dem Jahr 1998 ist ein Reiseverbot gegen sie in Kraft. Im Jahr 2010 wurde das Reiseverbot für einige Tage aufgehoben, damit sie nach Jordanien reisen und sich dort wegen einer schweren chronischen Erkrankung einer medizinischen Untersuchung und Behandlung unterziehen konnte. Sie war bis April 2015 noch nie wegen einer Straftat angeklagt worden, dennoch haben die israelischen Behörden sie in der Vergangenheit wiederholt als eine „Gefahr für die Sicherheit“ eingestuft. Am 2. April 2015 wurde Khalida Jarrar in ihrem Haus in Ramallah festgenommen und in Verwaltungshaft genommen. Bei einer Anhörung zur Überprüfung ihrer Verwaltungshaftanordnung am 15. April 2015 erhob die Militärstaatsanwaltschaft in zwölf Punkten Anklage gegen die Palästinenserin. Die Anklagepunkte lauteten u. a. auf Mitgliedschaft in der verbotenen Volksfront zur Befreiung Palästinas (Popular Front for the Liberation of Palestine – PFLP) sowie auf Anstiftung zur Entführung von israelischen Soldat_innen. Sie selbst hat diese Anschuldigungen stets vehement von sich gewiesen. Laut ihren Rechtsbeiständen entbehren die Vorwürfe jeglicher Grundlage. Nach einem unfairen Gerichtsverfahren vor einem israelischen Militärgericht, das nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach, wurde Khalida Jarrar in vier Anklagepunkten schuldig gesprochen, unter anderem wegen Anstiftung zur Entführung von Soldat_innen. Sie verbüßte 14 Monate ihrer Haft, kam am 3. Juni 2016 frei und fünf weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Am 2. Juli 2017 wurde Khalida Jarrar bei einer frühmorgendlichen Durchsuchung ihres Hauses in Ramallah im besetzten Westjordanland erneut festgenommen. Augenzeugenberichten zufolge begannen etwa 50 bewaffnete israelische Soldat_innen um vier Uhr morgens mit der Durchsuchung und beschlagnahmten dabei auch das Mobiltelefon, den Tablet-PC und die Computerfestplatte von Khalida Jarrar. Sie wurde in das HaSharon Gefängnis im Zentrum Israels gebracht, was gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt. Menschen, die in besetzten Gebieten festgenommen werden, müssen auch dort inhaftiert werden und nicht auf dem Gebiet der Besatzungsmacht. Seit dem 2. Juli 2017 befindet sich Khalida Jarrar ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Rahmen einer Verwaltungshaftanordnung im HaSharon-Gefängnis.
Die Verwaltungshaft – vorgeblich als Sondermaßnahme zur Inhaftierung von Personen eingeführt, die eine große und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit darstellen – wird von Israel als Alternative zum Strafjustizsystem benutzt, um Straftatverdächtige festzunehmen, anzuklagen und strafrechtlich zu verfolgen. Zudem werden Verwaltungshaftanordnungen gegen Personen eingesetzt, für deren Festnahme entweder keinerlei Gründe oder nur unzureichende Beweise vorliegen. Obwohl die maximale Haftdauer einer Verwaltungshaftanordnung sechs Monate beträgt, kann diese immer wieder verlängert werden. Amnesty International ist der Ansicht, dass es sich bei einigen der Palästinenser_innen in israelischer Verwaltungshaft um gewaltlose politische Gefangene handelt, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit inhaftiert sind.
Die 55-jährige Khalida Jarrar ist eine palästinensische Parlamentarierin und erklärte Kritikerin der israelischen Besetzung der palästinensischen Gebiete. Zudem kritisiert sie die Zusammenarbeit der palästinensischen Behörden mit dem israelischen Militär im Sicherheitsbereich. Sie ist Mitglied des Vorstands der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Addameer und Mitglied des Komitees, das die palästinensischen Anliegen vor dem Internationalen Strafgerichtshof voranbringen soll. Sie engagiert sich insbesondere für einen besseren Schutz der Rechte palästinensischer Gefangener und ihrer Familien.
Nach Angaben der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Addameer befanden sich im September 2018 insgesamt 465 Personen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in israelischer Verwaltungshaft. Unter ihnen waren auch drei Minderjährige und zwei Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats.
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