Am 13. März 2025 inhaftierten die US-Einwanderungsbehörden die Palästinenserin Leqaa Kordia, als sie freiwillig bei den Behörden vorstellig wurde. Sie befindet sich nun in einer Hafteinrichtung im US-Bundesstaat Texas. Die 32-Jährige, die in New Jersey lebt, war 2024 auf einer Protestveranstaltung gegen Israels Völkermord im Gazastreifen festgenommen worden, kam später jedoch nach Fallenlassen der Vorwürfe wieder frei. Sie bemüht sich derzeit um eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann in der Haft ihr Recht auf freie Religionsausübung nicht angemessen wahrnehmen. Leqaa Kordia muss umgehend freigelassen werden.
Jetzt handeln!
Am 13. März 2025 wurde Leqaa Kordia in einem Büro der US-Einwanderungsbehörde ICE in New Jersey vorstelling, nachdem ihr mitgeteilt wurde, dass es ein Problem mit ihrem Einwanderungsstatus gebe. Die muslimische Palästinenserin wurde an Ort und Stelle festgenommen und in die Prairieland-Hafteinrichtung in Alvarado im Bundesstaat Texas gebracht, die der Behörde ICE untersteht und weit von ihrer Familie in New Jersey entfernt liegt.
Leqaa Kordia bemüht sich derzeit um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA. Die Einwanderungsbehörden wurden auf sie aufmerksam, nachdem sie 2024 bei einer Demonstration vor der Columbia University gegen den Völkermord Israels an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen festgenommen worden war. Die Vorwürfe gegen sie wurden später fallen gelassen.
Leqaa Kordia ist derzeit willkürlich inhaftiert. Ihre Festnahme und Inhaftierung verdeutlichen die Missachtung der Menschenrechte durch die Regierung unter Präsident Trump. Es verstößt gegen die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit von friedlich Protestierenden, sie wegen des Gegenstands ihres Protests (z. B. Engagement für die Menschenrechte von Palästinenser*innen) ins Visier zu nehmen und ihren Einwanderungsstatus infrage zu stellen. Dies sendet eine abschreckende Botschaft an Menschen im ganzen Land: Wer seine Menschenrechte wahrnimmt, muss mit Repressionen, Inhaftierung und möglicher Abschiebung rechnen. Migrant*innen in den USA, die wegen ihres Einwanderungsstatus bereits in Angst leben, werden nun noch mehr an den Rand gedrängt, weil sie befürchten, abgeschoben zu werden, wenn sie ihre Stimme erheben.
Die Wahrnehmung des Rechts auf Protest darf kein Grund sein, Menschen von ihrer Familie zu trennen und zu inhaftieren. Und das Einstehen für die Menschenrechte darf kein Grund sein, Menschen abzuschieben.
Hintergrund
Die 32-jährige Leqaa Kordia ist eine muslimische Palästinenserin, die ursprünglich mit einem Besuchervisum in die USA kam, um ihre Mutter zu besuchen, von der sie als Kind getrennt worden war. Anschließend erhielt sie ein Studierendenvisum, um Englisch zu studieren. Ihre Mutter stellte zudem einen Antrag auf ein Familienvisum, dem 2021 stattgegeben wurde. Daraufhin gab Leqaa Kordia aufgrund falscher Informationen ihr Studierendenvisum auf in dem Glauben, aufgrund des Familienvisums einen legalen Einwanderungsstatus zu besitzen, während sie auf ihre dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) wartete. In Wirklichkeit verlor sie dadurch ihren rechtmäßigen Einwanderungsstatus.
Durch den Völkermord im Gazastreifen hat Leqaa Kordia bisher mindestens 175 Familienangehörige verloren. Seit 2023 hat sie an mehreren Protesten in und um New Jersey teilgenommen. Am 30. April 2024 beteiligte sie sich an einer Demonstration auf einer öffentlichen Straße vor der Columbia University. Angehörige der Polizei von New York wiesen die Demonstrierenden an, sich zu entfernen. Daraufhin nahmen sie Leqaa Kordia und andere fest und ließen sie am nächsten Tag wieder frei. Die Vorwürfe wegen "Nichtauflösung" wurden später fallen gelassen.
Präsident Trump erließ im Januar 2025 zwei Präsidialdekrete, in denen er forderte, Menschen, die nicht die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besaßen und sich für die Rechte von Palästinenser*innen stark machten, festzunehmen, zu inhaftieren und abzuschieben. Amnesty International kritisierte dies scharf. Die Einwanderungsbehörden begannen daraufhin, Personen ins Visier zu nehmen, von denen sie annahmen, dass sie auf oder nahe Universitätsgeländen für die Rechte der Palästinenser*innen protestierten. Die Einwanderungsbehörde erhielt von der New Yorker Polizei die Akte über die Festnahme von Leqaa Kordia. Am 6. März 2025 erschienen Angehörige der Einwanderungsbehörde bei Leqaa Kordia zuhause, um ihrer Mutter Fragen zu stellen. Sie rief ihre Tochter an und die Behördenvertreter*innen informierten Leqaa Kordia darüber, dass es ein Problem mit ihrem Einwanderungsstatus gebe und sie mit ihr sprechen müssten. Am 13. März wurde Leqaa Kordia mit ihrem Rechtsbeistand im Büro der Einwanderungsbehörde ICE in Newark (New Jersey) vorstellig. Sie wurde an Ort und Stelle in Gewahrsam genommen, obwohl ihr offiziell ein geringes Risiko für die öffentliche Sicherheit und eine geringe Fluchtgefahr bescheinigt wurde, und obwohl sie keinerlei Vorstrafen hatte. Sie wurde noch in derselben Nacht in die Prairieland-Hafteinrichtung in Texas gebracht, die weit von ihrem Rechtsbeistand und ihrer Familie entfernt ist und in der nachweislich Menschenrechtsverletzungen begangen werden.
Das Verfahren zum Einwanderungsstatus von Leqaa Kordia findet in Texas statt. Seit April 2025 haben zwei Anhörungen vor Einwanderungsgerichten stattgefunden, in denen zweimal angeordnet wurde, dass sie gegen Zahlung einer Kaution von 20.000 US-Dollar freigelassen werden kann. Die Einwanderungsbehörde verhindert jedoch ihre Freilassung durch entsprechende Anträge beim Berufungsausschuss für Einwanderungsfragen. Leqaa Kordia ist vor ein US-Bundesgericht gezogen, um ihre Freilassung zu erwirken. Zusätzlich zu dem Antrag auf ein Familienvisum hat Leqaa Kordia einen Asylantrag eingereicht sowie Anträge auf Abschiebungsaussetzung und Schutz unter der Antifolterkonvention. Vor ihrer Inhaftierung lebte sie in New Jersey und unterstützte ihre Familie bei der Pflege von zwei Familienmitgliedern mit gesundheitlichen Problemen bzw. Behinderungen.
In der Hafteinrichtung wurde bisher wiederholt gegen das Recht von Leqaa Kordia auf Religionsausübung verstoßen. Sie hat bisher nur eine einzige Halal-Mahlzeit erhalten und wurde stattdessen oft mit Mahlzeiten versorgt, die sie aufgrund ihrer Religion nicht essen kann. Infolgedessen hat sie erheblich an Gewicht verloren. Während des Fastenmonats Ramadan weigerte sich das Gefängnispersonal wiederholt, ihr zum Zeitpunkt des Fastenbrechens Mahlzeiten zu geben bzw. die Mahlzeiten bis dahin aufzuheben. Dadurch war sie gezwungen, entweder nichts zu essen oder ihr Fasten vorzeitig zu brechen. Auch wurde ihr keine Kleidung zur Verfügung gestellt, die den Körper für das Gebet angemessen bedeckt, und sie hat keinen sauberen Platz zum Beten, wie es ihre Religion vorschreibt. Zudem wird ihre Bitte ignoriert, sie vorher zu benachrichtigen, wenn männliches Personal ihren Schlafsaal betritt, damit sie rechtzeitig ihren Hidschab anlegen kann.
Jetzt handeln!
Bitte bis 7. April 2026 unterschreiben.