Die Oppositionspolitikerin Abir Moussi, die seit zwei Jahren allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte inhaftiert ist, soll am 24. Oktober 2025 vor Gericht erscheinen. Bei einer Verurteilung droht ihr unter den konstruierten Anklagen obligatorisch die Todesstrafe. Abir Moussi ist seit dem 3. Oktober 2023 willkürlich inhaftiert, als sie versucht hatte, vor den Lokalwahlen Rechtsmittel gegen Präsidialdekrete einzulegen. Die Vorwürfe gegen sie hängen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammen. Die tunesischen Behörden müssen Abir Moussi unverzüglich freilassen, die bereits verhängte Strafe rückgängig machen und die anhängigen Anklagen gegen sie fallen lassen.
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Abir Moussi ist seit zwei Jahren allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte in Haft. Am 5. August 2024 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Tunis die Oppositionspolitikerin zu zwei Jahren Gefängnis. Grundlage war ihre öffentliche Kritik am Wahlprozess im November 2022 und Januar 2023. Sie wurde unter dem Gesetzeserlass 2022-54 über Cyberkriminalität verurteilt, nachdem die Wahlbehörde ein Verfahren angestrengt hatte. Am 22. November 2024 reduzierte das Berufungsgericht in Tunis ihre Strafe von 24 auf 16 Monate Gefängnis, was bedeutet, dass sie ihre zu Unrecht verhängte Strafe bereits am 26. Mai 2025 verbüßt hatte. Sie wurde jedoch nicht freigelassen. Vielmehr verurteilte dasselbe Gericht sie am 12. Juni in einem separaten Fall zu einer zusätzlichen zweijährigen Haftstrafe, nachdem die Wahlbehörde sie erneut unter dem Gesetzeserlass 54 angezeigt hatte.
Am 24. Oktober 2025 soll Abir Moussi vor einem erstinstanzlichen Gericht in Tunis erscheinen, um sich wegen der Vorwürfe zu verantworten, für die sie ursprünglich festgenommen worden war. Sie war am 3. Oktober 2023 vor einem zum Komplex des Präsidentenpalastes gehörenden Verwaltungsgebäude festgenommen worden. Dort hatte sie versucht, bei der zuständigen Behörde Rechtsmittel gegen Präsidialdekrete einzulegen, war aber daran gehindert worden. Abir Moussi protestierte gegen diese willkürliche Behinderung und bestand darauf, vor dem Verwaltungsgebäude stehen zu bleiben und alles live auf Facebook zu streamen.
Ihr droht nun ein Verfahren aufgrund der haltlosen Vorwürfe, "die Staatsform ändern zu wollen", "zur Gewalt auf tunesischem Hoheitsgebiet angestiftet zu haben" und "einen tätlichen Angriff verübt zu haben mit dem Ziel, die Staatsform zu ändern". Diese Straftaten fallen unter Paragraf 72 des Strafgesetzbuchs und ziehen bei einem Schuldspruch obligatorisch die Todesstrafe nach sich. Die Vorwürfe über Gewalt und Körperverletzung sind völlig unbegründet.
Hintergrund
Die 50-jährige Abir Moussi ist Anwältin, Vorsitzende der Partei Parti Destourien Libre (PDL) und eine bekannte politische Gegnerin von Präsident Kais Saied. Von 2019 bis 2021 war sie Parlamentsabgeordnete. Am 5. August 2024 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Tunis sie zu zwei Jahren Haft, weil sie öffentlich den Wahlprozess kritisiert hatte. Die Verurteilung erfolgte gemäß dem Gesetzeserlass 2022-54 über Cyberkriminalität, nachdem die Wahlbehörde ein Verfahren angestrengt hatte. Am 24. September 2023 hatte Abir Moussi eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie ihr Interesse äußerte, bei den nächsten Präsidentschaftswahlen anzutreten. Nur wenige Tage später, am 3. Oktober 2023, wurde sie vor einem zum Komplex des Präsidentenpalastes gehörenden Verwaltungsgebäude festgenommen. Dort hatte sie versucht, bei der zuständigen Behörde Rechtsmittel gegen Präsidialdekrete einzulegen, war aber daran gehindert worden. Abir Moussi protestierte gegen diese willkürliche Behinderung und bestand darauf, vor dem Verwaltungsgebäude stehen zu bleiben und alles live auf Facebook zu streamen. Laut Augenzeug*innen und Rechtsbeiständen wurde sie von Sicherheitskräften abgeführt und für zwei Stunden an einen unbekannten Ort gebracht, bevor ihre Rechtsbeistände sie auf der Polizeiwache von La Goulette ausfindig machen konnten, einem Viertel in der Hauptstadt Tunis. Erst nachdem sich Abir Moussi bereits 48 Stunden lang in Gewahrsam befunden hatte, entschied ein*e Ermittlungsrichter*in, sie in Untersuchungshaft zu nehmen. Zudem ignorierte die Polizei die Bitte von Abir Moussi um notwendige Medikamente.
Am 5. Oktober 2023 wurde Abir Moussi vor dem erstinstanzlichen Gericht in Tunis u.a. wegen des Vorwurfs der Absicht, "die Staatsform zu ändern" und der "Anstiftung zur Gewalt auf tunesischem Hoheitsgebiet gemäß Paragraf 72 des Strafgesetzbuchs verhört und ihre Untersuchungshaft angeordnet. Außerdem wurden ihr die "Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person" und die "Beeinträchtigung des Rechts auf Arbeit" gemäß der Paragrafen 27 und 87 des Datenschutzgesetzes sowie Paragraf 136 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Die Vorwürfe über Gewalt sind allerdings völlig unbegründet. Aus einem Facebook-Livestream und aus Zeugenaussagen geht hervor, dass Abir Moussi friedlich gegen die willkürliche Entscheidung der Polizei protestierte, sie daran zu hindern, Rechtsmittel gegen die Präsidialdekrete einzulegen. Am 18. November 2024 nahm das Gericht die Verfolgung der Vorwürfe unter Paragraf 72, auf die die Todesstrafe steht, wieder auf, nachdem die Staatsanwaltschaft vor dem Kassationsgericht Berufung eingelegt hatte und dies von der Anklagekammer bestätigt wurde. In Paragraf 72 heißt es: "Wer einen tätlichen Angriff verübt, um die Staatsform zu ändern, oder um die Bevölkerung dazu anzustiften, sich gegenseitig mit Waffen anzugreifen, oder um Chaos, Mord und Plünderung auf tunesischem Boden zu verursachen, wird mit dem Tode bestraft."
Zwischen Dezember 2022 und März 2023 zeigte die Wahlbehörde Abir Moussi auf der Grundlage des Gesetzeserlasses 54 in vier Punkten bei der Generalstaatsanwaltschaft von Tunis an. Hierbei ging es um kritische Äußerungen von Abir Moussi über den Wahlprozess.
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