
Urgent Action Georgien: Journalistin droht in Haft zu erblinden
3. August 2025Mzia Amaghlobeli wurde am 6. August 2025 vom Gericht der Stadt Batumi zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die bekannte georgische Journalistin Mzia Amaghlobeli läuft Gefahr zu erblinden, da ihr in der Haft der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung verweigert wird. Sie leidet an einer fortschreitenden Augenerkrankung, und da sie keine fachärztliche Behandlung erhält, hat sich ihre Sehkraft seit ihrer Inhaftierung drastisch verschlechtert. Auf dem rechten Auge sieht sie derzeit nur noch 10 %, auf dem linken Auge ist sie schon fast völlig erblindet.
Es besteht große Sorge um die inhaftierte Journalistin Mzia Amaghlobeli, deren Gesundheitszustand sich seit ihrer Festnahme im Jänner 2025 erheblich verschlechtert hat. Jüngste Untersuchungen ihres Augenleidens haben ergeben, dass ihre Sehkraft rapide nachlässt. Vor ihrer Inhaftierung hatte sie bereits fast das gesamte Sehvermögen auf dem linken Auge verloren und verfügte auf dem rechten Auge nur über eine Sehkraft von 30 %, die mit einer angemessenen Behandlung auf bis zu 90 % hätten verbessert werden können. Eine ärztliche Untersuchung im Februar ergab jedoch, dass ihr rechtes Auge nur noch zu 10 % funktionstüchtig war und nur noch 40 % der Sehkraft wieder erlangen könnte. Derselbe medizinische Bericht diagnostizierte am linken Auge von Mzia Amaghlobeli eine Hornhautkrümmung und Keratokonus, die fortschreitende Ausdünnung und kegelförmige Verformung der Hornhaut – eine ernste Erkrankung, die unbehandelt zur Erblindung führen kann.
Trotz wiederholter Eingaben seit dem 4. Februar 2025, die auf die Dringlichkeit der fachärztlichen Behandlung hinweisen, ist Mzia Amaghlobeli weder zur Diagnose noch zur Behandlung in eine Spezialklinik verlegt worden. Sie befindet sich ohne Zugang zu den notwendigen Behandlungen in Haft und läuft Gefahr, dauerhaft zu erblinden.
Mzia Amaghlobeli ist nach einer schnell anberaumten Anhörung schon seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Darauf folgte ein unfaires Verfahren, in dem das Gericht einen Großteil der Beweise ihrer Verteidigung nicht zuließ und das Kreuzverhör des Hauptzeugen der Anklage nicht gestattete. Gleichzeitig haben die Behörden die gut dokumentierten Vorwürfe gegen den Polizeichef von Batumi und andere Polizist*innen nicht untersucht, Mzia Amaghlobeli und andere Demonstrierende bedroht, verbal und körperlich misshandelt und willkürlich festgenommen zu haben.
Bei der Gerichtsverhandlung am 14. Juli 2025 waren Dutzende Unterstützer*innen und Diplomat*innen aus mehreren EU-Ländern anwesend, als Mzia Amaghlobeli sich an den Polizeichef von Batumi, Irakli Dgebuadze wandte: "...Während ich in Gewahrsam war, sind Sie mehrmals in den Raum gestürmt, haben mich beschimpft, bespuckt und dem Personal verboten, mir Wasser zu geben oder mich auf die Toilette gehen zu lassen... Unter welchen Paragrafen fällt dieses Vergehen?"
Während ich in Gewahrsam war, sind Sie mehrmals in den Raum gestürmt, haben mich beschimpft, bespuckt und dem Personal verboten, mir Wasser zu geben oder mich auf die Toilette gehen zu lassen... Unter welchen Paragrafen fällt dieses Vergehen?
Mzia Amaghlobeli bei der Gerichtsverhandlung
Mzia Amaghlobeli, eine bekannte georgische Journalistin und Mitbegründerin der Medien Batumelebi und Netgazeti, wurde am 11. Jänner 2025 bei friedlichen Protesten in der Stadt Batumi im Südwesten Georgiens zweimal festgenommen. Ihre erste Festnahme war willkürlich und stand im Zusammenhang mit dem Versuch, einen Aufkleber an einem Gebäude anzubringen, der zu einem landesweiten Protest aufrief. Neben Mzia Amaghlobeli wurden auch zahlreiche andere friedliche Demonstrierende willkürlich festgenommen. Nach ihrer Freilassung schloss sie sich den noch andauernden Protesten wieder an und inmitten der anhaltenden willkürlichen Festnahmen friedlicher Demonstrierender führte die verbale Auseinandersetzung mit Polizeichef Irakli Dgebuadze dazu, dass sie ihn ohrfeigte. Sie wurde sofort festgenommen. Auf öffentlich zugänglichem Videomaterial ist zu hören, wie Irakli Dgebuadze und andere Polizist*innen sie bedrohen und beschimpfen, während sie abgeführt wird. Mzia Amaghlobeli erzählte später ihrem Rechtsbeistand, dass Irakli Dgebuadze und andere Polizist*innen sie im Gewahrsam weiter beschimpften und dass er versuchte, sie tätlich anzugreifen, aber von seinen Kolleg*innen zurückgehalten wurde. Drei Stunden lang wurde ihr der Zugang zu ihrem Rechtsbeistand, zu Wasser und zu einer Toilette verweigert.
Mzia Amaghlobeli wurde wegen "Angriffs auf einen Polizisten" gemäß Paragraf 351, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs in Untersuchungshaft genommen. Am 14. Januar lehnte der Richter in einer rasch durchgeführten Anhörung ihren Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab. Mzia Amaghlobeli trat aus Protest gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte 38 Tage lang in den Hungerstreik.
Der Sonderermittlungsdienst (SIS), eine eigenständige Behörde, die für die Untersuchung mutmaßlicher Straftaten von Ordnungskräften zuständig ist, wurde am 12. Januar über den Vorfall informiert, und am 15. Januar legte Mzia Amaghlobeli einen detaillierten Bericht über ihre Misshandlung durch die Polizei vor. Es gibt widersprüchliche Berichte darüber, wann der SIS formell eine Untersuchung der Ereignisse vom 11. und 12. Jänner in Batumi eingeleitet hat. Die Verteidigung von Mzia Amaghlobeli macht geltend, der SIS habe dies erst am 17. und 18. Jänner getan, als er von einer lokalen Menschenrechtsorganisation unter Druck gesetzt wurde, und seine Aufzeichnungen auf den 13. Jänner zurückdatiert. Mindestens drei weitere am 11. Jänner in Batumi festgenommene Demonstrierende berichteten über Schläge und andere Misshandlungen durch Irakli Dgebuadze und andere Ordnungskräfte während ihres Gewahrsams. Bis dies geschrieben wurde, hat der SIS weder über Fortschritte bei seinen Ermittlungen berichtet noch Mzia Amaghlobeli oder andere Beschwerdeführenden als Opfer der mutmaßlichen Verbrechen der Polizei anerkannt.
Mzia Amaghlobeli leidet an Keratokonus, einer fortschreitenden Augenkrankheit, bei der die Hornhaut dünner wird und sich kegelförmig nach außen wölbt, was das Sehvermögen stark beeinträchtigt. Vor ihrer Inhaftierung hatte sie bereits fast das gesamte Sehvermögen auf dem linken Auge verloren und verfügte auf dem rechten Auge nur über eingeschränkte Sehkraft. Eine ärztliche Untersuchung im Februar 2025 ergab jedoch, dass ihr rechtes Auge nur noch zu 10 % funktionstüchtig war und nur noch 40 % der Sehkraft wieder erlangen könnte. Obwohl ihr Anwaltsteam medizinische Unterlagen einreichte, die ihre Erkrankung dokumentieren, und eine Verlegung in eine Augenklinik beantragte, hat das Strafvollzugssystem weder die Verlegung in eine solche Fachklinik ermöglicht noch für eine andere angemessene Behandlung gesorgt, sodass Mzia Amaghlobeli Gefahr läuft, ihre Sehkraft unumkehrbar einzubüßen.
Die Einzelheiten der Festnahme von Mzia Amaghlobeli, ihrer mutmaßlichen Misshandlung in Haft und des Prozesses geben Anlass zu großer Sorge über die möglichen Gründe für ihre strafrechtliche Verfolgung. Die scheinbare Straffreiheit der Polizei steht in scharfem Kontrast zur diskriminierenden Behandlung von Mzia Amaghlobeli und anderen Demonstrierenden durch das georgische Strafrechtssystem. Ihr Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die Sorge über politisch motivierte Strafverfolgungen, die Unterdrückung abweichender Meinungen und geschlechtsspezifische Repressalien gegen Personen, die ihr Recht auf Protest in Georgien wahrnehmen. Die Beleidigungen und Beschimpfungen, die ihr von hochrangigen Polizist*innen, insbesondere von Irakli Dgebuadze, entgegengebracht wurden, sind ein klarer Versuch, sie als Frau zu erniedrigen und einzuschüchtern. Ihre Behandlung ist kein Einzelfall, sondern spiegelt ein Muster wider, bei dem Frauen in Georgien, die Machtstrukturen in Frage stellen, insbesondere in politischen und Protestzusammenhängen, zusätzlichen Anfeindungen und Misshandlungen ausgesetzt sind.
Bitte bis 14. Okt. 2025 unterschreiben.