Hintergrundinfo
Die neu verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen gegen Ungarns internationale menschenrechtliche Verpflichtungen und gegen das ungarische Grundgesetz. Paragraf 33 sieht vor, dass das Geschlecht jeder Person bei der Geburt in das nationale Geburts-, Heirats- und Sterberegister eingetragen wird. Diese Einträge können später nicht mehr geändert werden. Somit wären Ausweisdokumente nicht mehr abänderbar und Menschen mit Trans*- und Intersex-Identität hätten keine Möglichkeit, ihre gewünschte Geschlechtsidentität (und ggf. geänderte Namen) in ihren offiziellen Unterlagen reflektiert zu sehen. Diese Bestimmungen verstoßen gegen die Rechte der Betroffenen auf Privatsphäre, Familienleben, Leben in Würde und gesetzliche Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität (siehe https://www.amnesty.org/en/documents/eur27/2085/2020/en/).
Personen, deren offizielle Dokumente nicht ihre Geschlechtsidentität, ihren Namen oder Geschlechtsausdruck widerspiegeln, müssten ihren Status jedes Mal erklären, wenn sie ihre Unterlagen vorzeigen. In vielen Situationen könnte dies täglich der Fall sein. Offizielle Ausweisdokumente müssen in zahlreichen Lebensbereichen vorgezeigt werden: beispielsweise bei der Arbeitssuche, beim Zugang zu Bildung, bei der Wohnungssuche oder beim Beantragen von Sozialhilfe. Trans*- und Intersex-Personen wären somit gezwungen, in diesen Kontexten bestimmte Aspekte ihres Rechts auf Privatsphäre aufzugeben.
Trans*- und Intersex-Personen werden in Ungarn häufig diskriminiert, besonders was den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum sowie Waren und Dienstleistungen angeht. Der neue Gesetzestext ist ein weiterer Versuch, die Rechte von Trans*- und Intersex-Personen zu beschneiden und wird zu verstärkter Diskriminierung führen. Es ist zu befürchten, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Angriffe und vorurteilsmotivierten Straftaten gegen diese Personengruppen zunehmen werden.
Setz dich ein! (via amnesty.de)
Setz dich ein! (via amnesty.at)