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Insgesamt 45 als "Samstagsmütter" bekannte Angehörige von Opfern des Verschwindenlassens in der Türkei, wurden am 14. März 2025 vom 2021 erhobenen Vorwurf der "Teilnahme an illegalen Versammlungen und Demonstrationen ohne Waffen und Nichtauflösung trotz wiederholter Aufforderung" freigesprochen. Die Strafverfolgung, die weithin als unbegründet und ungerecht angesehen wird, richtete sich gegen Personen, die im August 2018 festgenommen wurden, als sie sich friedlich auf dem Galatasaray-Platz versammelten, um ihre 700. Mahnwache zu begehen. Das Gerichtsurteil vom März bezieht sich auf zwei Urteile des Verfassungsgerichts aus den Jahren 2022 und 2023, in denen jeweils festgestellt wurde, dass das Recht auf friedliche Versammlung der antragstellenden Samstagsmütter/-leute verletzt worden war. Der Galatasaray-Platz muss auch wieder vollständig geöffnet und den "Samstagsmüttern" und ihren Unterstützer*innen die Möglichkeit gegeben werden, ihre friedlichen wöchentlichen Mahnwachen ohne rechtswidrige Einschränkungen wieder aufzunehmen.
Der Innenminister sollte ohne weitere Verzögerung tätig werden, um den Galatasaray-Platz für die wöchentliche friedliche Mahnwache der Samstagsmütter/-leute ungehindert zu öffnen. Diese längst überfällige Entscheidung stünde im Einklang mit den beiden Urteilen des Verfassungsgerichts aus den Jahren 2022 und 2023 und den Freisprüchen von 45 Angeklagten im März 2025, die seit 2021 auf der Grundlage des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes (Gesetz Nr. 2911) angeklagt waren.
Obwohl die Gruppe seit November 2023 wieder auf den Galatasaray-Platz darf, stellen die rund um die Uhr präsenten Metallbarrieren und bewaffneten Polizist*innen sowie die willkürliche Begrenzung der Anzahl der Demonstrierenden auf 10 Personen pro Samstag und Mahnwache, weiterhin eine unrechtmäßige Einschränkung des Rechts der als "Samstagsmütter" bekannten Gruppe auf friedliche Versammlung dar.
Die Pflicht aller Staaten, die verbindliche internationale Menschenrechtsverträge wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, besteht darin, die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung für alle ohne Diskriminierung zu gewährleisten. Für die Samstagsmütter/-leute und andere Gruppen, die sich friedlich versammeln wollen, ist der Galatasaray-Platz ein Ort von symbolischer Bedeutung und in den letzten 30 Jahren zum Synonym für die Gruppe geworden.
Seit 28 Jahren fordert die Gruppe mit Namen die "Samstagsmütter" Wahrheit und Gerechtigkeit für ihre Angehörigen, die in den 1980er- und 1990er-Jahren in Polizeigewahrsam Opfer des Verschwindenlassens wurden. Im Mai 1995 begann die Gruppe mit einer friedlichen wöchentlichen Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz im Zentrum Istanbuls, um von den Behörden Informationen über das Schicksal ihrer Angehörigen zu fordern. Obwohl sie jede Woche willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, versammelten sie sich weiterhin auf dem Platz. Im März 1999 ging die Polizei schließlich besonders scharf gegen die Demonstrierenden vor, mit dem Ziel, die friedlichen Mahnwachen in Zukunft zu verhindern. Nach einer Pause von zehn Jahren und weil es bei der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit für ihre "verschwundenen" Angehörigen keine Fortschritte gab, nahm die Gruppe im Januar 2009 ihre Mahnwachen auf dem Galatasaray-Platz wieder auf.
Immer wieder sind die "Samstagsmütter" wegen ihrer friedlichen Mahnwachen von der Polizei brutal angegriffen oder strafrechtlich verfolgt worden. Die türkischen Behörden haben nie eine angemessene Begründung für diese rechtswidrige Verweigerung der Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geliefert.
Am 25. August 2018 setzte die Bereitschaftspolizei Tränengas und Wasserwerfer sowie exzessive Gewalt ein, um Hunderte Menschen zu vertreiben, die sich friedlich zur 700. Mahnwache versammelt hatten. Als Grund wurde angeführt, dass ein Verbot des Gouverneurs des Istanbuler Stadtteils Beyoğlu vorliege. Unter Einsatz exzessiver Gewalt wurden 47 Personen festgenommen. Gegen 46 von ihnen wurde im Jahr 2021 die Anklage erhoben, "sich trotz der wiederholten Aufforderung nicht entfernt" zu haben. Am 14. März 2025 wurden 45 von ihnen endlich freigesprochen; der Fall einer Person wurde aufgrund von Verfahrensverzögerungen getrennt behandelt.
Nach zwei positiven Urteilen des Verfassungsgerichts im November 2022 und März 2023 (Verfahren Nr. 2019/21721) und Verfahren Nr. Nr. 2020/7092 , in denen festgestellt wurde, dass das Recht der Antragsteller*innen auf Versammlungsfreiheit verletzt worden war und die Behörden dafür sorgen sollten, dass sich dieser Verstoß nicht wiederholt, versuchte die Gruppe seit Anfang April 2023 erneut, ihre Mahnwache friedlich abzuhalten, trotz wöchentlicher Festnahmen und übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei, die teilweise Folter oder Misshandlungen darstellten.
Im August 2023 wurde ein neues Strafverfahren gegen 20 Familienangehörige und andere Menschenrechtsverteidiger*innen eingeleitet, die am 10. Juni 2023 festgenommen worden waren, weil sie sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert hatten, sich zu entfernen". Sie wurden 2024 freigesprochen.
Am 8. November 2023 antwortete Innenminister Ali Yerlikaya auf die Frage eines*r Abgeordneten der Opposition im Parlament: "Wir werden so schnell wie möglich eine Lösung finden." In derselben Woche kam es zum ersten Mal seit Monaten nicht zu Festnahmen und Inhaftierungen. Seitdem ist eine begrenzte Mahnwache mit 10 Angehörigen in der Nähe des Galatasaray-Platzes erlaubt.
Die Samstagsmütter begingen am 27. Mai 2025 den 30. Jahrestag ihrer Forderungen nach Aufklärung.
Bitte unterschreiben bis 24. November 2025