Sachlage
Gegen Yana Antonova wird seit dem 29. März strafrechtlich ermittelt. An diesem Tag wurde ihr Haus durchsucht und sie zur Ermittlungsbehörde zum Verhör gebracht.
Am 22. Mai 2019 wurde sie offiziell unter Paragraf 284.1 des russischen Strafgesetzbuchs wegen "Zusammenarbeit mit einer unerwünschten Organisation" angeklagt. Die Anklage bezieht sich auf ihre früheren Aktivitäten bei der Bewegung Open Russia, die Menschen zusammenbrachte, die sich für die Förderung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht der Regierung engagieren wollten. Die Organisation wurde allerdings nie registriert und existiert seit März 2019 auch nicht mehr.
Yana Antonova hat keine international als Straftat anerkannte Handlung begangen. Sie steht allein wegen friedlicher Aktivitäten vor Gericht, wie z. B. das Abhalten einer Mahnwache für den getöteten Aktivisten Boris Nemtsov, das Erinnern an den Journalisten Vladislav Listyev sowie das Posten eines Videos über Schulknappheit in ihrer Region. Neben der Anklage hat die alleinerziehende Mutter auch ihren Job als Kinderärztin verloren, und Angehörige ihrer Familie sind von Sicherheitskräften drangsaliert worden. Im Oktober 2019 wurden ihre Wohnung und die Wohnung ihrer Mutter durchsucht. Außerdem wurden die Bankkonten der beiden Frauen eingefroren.
Mit der strafrechtlichen Verfolgung von Yana Antonova verstoßen die russischen Behörden sowohl gegen ihre Verpflichtungen unter internationalen Menschenrechtsnormen als auch gegen die russische Verfassung, welche die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit schützt und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren garantiert.