"Die politisch motivierte Verfolgung friedvoller Aktivist*innen durch die russischen Behörden muss sofort aufhören. Die diskriminierenden Gesetze über “unerwünschte” ausländische Organisationen und “fremde Agenten” gehören eliminiert. Sie werden mutwillig missbräuchlich eingesetzt, um die friedvolle Ausübung von Protesten und Kritik zu unterbinden."
"Die russischen Behörden müssen sofort und bedingungslos alle Personen freilassen, die nur deshalb inhaftiert sind, weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen haben. Die Behörden müssen die Menschenrechte aller respektieren – sie schützen, fördern und erfüllen, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereins- und Versammlungsfreiheit.”
Hintergrundinfo
Am 18. Februar verurteilte das Oktyabrsky-Bezirksgericht in Rostow am Don (Südrussland) die politische Gefangene Anastasia Schevchenko, ehemalige Koordinatorin der Bürgerbewegung “Open Russia“, nach Artikel 284.1 des russischen Strafgesetzbuchs (“Arbeit für eine bzw. Zusammenarbeit mit einer sogenannten “unerwünschten” Organisation") zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Anastasia Shevchenko war die erste Person in Russland, die unter dem im Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetz der “unerwünschten" Organisationen strafrechtlich belangt wurde. Das Gesetz gibt der Regierung die Möglichkeit, Aktivitäten ausländischer oder internationaler NGOs in Russland willkürlich zu unterbinden. Ohne jegliche gerichtliche Überprüfung und unter vagen Sicherheitsvorwänden kann damit die weitere Zusammenarbeit (bzw. auch nur die geringste Verbindung) mit solchen Organisationen kriminalisiert werden. Dieses Gesetz wurde verabschiedet, um die Bewegung “Open Russia“ (gegründet vom früheren politischen Gefangenen und nunmehr im Exil lebenden Kritiker Michail Chodorkowski) zusammen mit 30 anderen ausländischen Organisationen zu verbieten.