Ebenfalls von Hinrichtung bedroht:
- mindestens drei zum Tode verurteilte Gefangene der Minderheit der arabischen Ahwazi im Iran, nämlich Hossein Silawi, Ali Khasraji und Naser Khafajian
- und fünf zum Tode verurteilte Gefangene der kurdischen Minderheit im Iran (die wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Zugehörigkeit zu bewaffneten kurdischen politischen Oppositionsgruppen verfolgt werden), nämlich Heydar Ghorbani, Houshmand Alipour, Saman Karimi, Arsalan Khodkam und Mohayyedin Ebrahimi.
Alle Männer wurden nach grob unfairen Prozessen zum Tode verurteilt. Die Prozesse fanden zwischen 2016 und 2020 statt und stützten sich hauptsächlich oder ausschließlich auf "Geständnisse", die ohne die Anwesenheit eines Anwalts und unter Folter und anderen Misshandlungen erlangt wurden.
Ein weiterer kurdischer Gefangener im Todestrakt, Hedayat Abdollahpour, gilt seit dem 9. Mai 2020 als gewaltsam verschwunden, da sich die Behörden weigern, die Wahrheit über seine geheime Hinrichtung zu enthüllen und seinen Leichnam an seine Familie zurückzugeben. Ein siebter kurdischer Gefangener, Mostafa Salimi, wurde am 12. April 2020 in der Stadt Saqqez in der Provinz Kurdistan hingerichtet. Er war Ende März inmitten von Protesten und Unruhen aufgrund der Verbreitung von Covid-19 in iranischen Gefängnissen aus der Haft entflohen, allerdings wieder gefasst. Als offensichtliche Vergeltung seiner Flucht aus dem Gefängnis wurde er kurz nachdem er wieder gefasst wurde, hingerichtet.
Amnesty International ist besorgt, dass Gefangene in der Todeszelle aus den benachteiligten ethnischen Minderheiten des Iran besonders gefährdet sind. Diese Besorgnis erwächst aus dem Muster, mit welchem Behörden die Todesstrafe insbesondere bei Angehörigen dieser Gruppen anwenden, sobald populäre Proteste aufkommen.
"Dass der Iran zunehmend die Todesstrafe anwendet, um damit ein politisches Mittel der Unterdrückung zu haben, ist alarmierend und bedingt die sofortige Aufmerksamkeit der internationalen Community. Ohne dringende diplomatische und öffentliche Maßnahmen besteht die Gefahr, dass weitere Menschenleben im Iran der staatlichen Hinrichtungsmaschinerie zum Opfer fallen.", sagte Diana Eltahawy.
Einzelheiten der jüngsten Hinrichtungen in Urumieh
Diaku Rasoulzadeh, Saber Sheikh Abdollah und ein dritter Mann, Hossein Osmani, wurden 2014 separat in Mahabad verhaftet. Danach wurden sie in ein Gefangenenlager in Urumieh gebracht, wo sie über ein Jahr lang ohne Zugang zu ihren Anwälten und Familien und meist in Einzelhaft gehalten wurden. Während dieser Zeit wurden sie nach eigenen Angaben wiederholt gefoltert, unter anderem durch schwere Schläge, Auspeitschungen, Elektroschocks, sexuelle Erniedrigung, Deckenabhängung und Drohungen, ihre Angehörigen zu verhaften. All dies mit dem Ziel, falsche “Geständnisse" zu erringen, die besagen würden, sie hätten an dem bewaffneten Angriff von 2010 teilgenommen und wären zur militärischen Ausbildung in den Irak gereist.
Die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Mahabad, die den Vorsitz in ihrem Fall führte, ignorierte zwingende Beweise dafür, dass sich alle drei Männer zum Zeitpunkt des Angriffs woanders befanden, und unterließ es, Foltervorwürfe zu untersuchen, selbst nachdem Hossein Osmani dem Richter Markierungen auf seinem Körper gezeigt hatte. Nach Informationen von Amnesty International war den Männern vom Geheimdienst weitere Folter angedroht worden, wenn sie ihre "Geständnisse" vor Gericht zurückziehen würden. Es war ihnen auch fälschlicherweise versprochen worden, ihnen die Todesstrafe zu ersparen, wenn sie "kooperieren" würden.
Im Jänner 2017 hob der Oberste Gerichtshof ihre Verurteilungen und Urteile wegen mangelnder Beweise auf und wies an, die Fälle neu aufzurollen. Hossein Osmanis Todesurteil wurde in der Folge auf 30 Jahre Haft reduziert, Saber Sheikh Abdollah und Diaku Rasoulzadeh wurden jedoch im Oktober 2017 erneut zum Tode verurteilt. Ohne ihre Bedenken hinsichtlich der Gefahr von Folter in die Überlegungen miteinzubeziehen und trotz des Mangels an glaubwürdigen Beweisen blieben ihre Urteile aufrecht. Ihre Gnadengesuche wurden auch in den Folgejahren wiederholt abgelehnt.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe kategorisch und ausnahmslos in allen Fällen ab, ungeachtet der Art oder Umstände des Verbrechens, der Schuld, Unschuld oder anderer Merkmale des Individuums oder der vom Staat ausgeführten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist.