So’ada Khadirzadeh wurde am 14. Oktober 2021 willkürlich inhaftiert und fiel daraufhin 25 Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Sie war damals etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche. Bis zu ihrer Verlegung in das Gefängnis von Urmia am 8. November hatte ihre Familie keine Informationen über ihr Schicksal oder ihren Verbleib. Im Dezember 2021 gaben Gefängnisärzt*innen ein Gutachten ab, das bestätigte, dass So’ada Khadirzadeh außerhalb des Gefängnisses fachärztlich behandelt werden müsse. Dies wurde jedoch von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden und des Geheimdienstministeriums abgelehnt. Am 26. April 2022 trat So’ada Khadirzadeh in einen zwölftägigen Hungerstreik, um gegen ihre anhaltende Inhaftierung und die Verweigerung der benötigten fachärztlichen Behandlung zu protestieren. In diesem Zeitraum nahm sie auch keine Medikamente zu sich. In einer im Gefängnis aufgenommenen Sprachnachricht, die am 27. April während ihres Hungerstreiks an die Öffentlichkeit gelangte, gab So’ada Khadirzadeh an, infolge ihrer Festnahme Opfer des Verschwindenlassens geworden zu sein. Während dieser Zeit hätten Angehörige des Geheimdienstministeriums sie intensiv verhört, verbal beleidigt und ihr "sogar unsittliche Angebote gemacht". In derselben Sprachnachricht bezeichnete sie sich selbst als "Geisel" und deutete an, dass sie festgehalten werde, um ihren Mann dazu zu bringen, in den Iran zurückzukehren. Nachdem Angehörige der Gefängnisbehörden zusicherten, sie gegen Kaution freizulassen, beendete So’ada Khadirzadeh ihren Hungerstreik. Die Freilassung erfolgte jedoch nicht.
Einer gut informierten Quelle zufolge wurde So’ada Khadirzadeh von Fachärzt*innen der staatlichen Organisation für Rechtsmedizin im Iran (Iranian Legal Medicine Organization) untersucht, die empfahlen, sie für den Rest ihrer Schwangerschaft aus der Haft freizulassen. Dieser ärztliche Rat wurde jedoch nicht befolgt. Anfang Juli legte man ihre Kaution auf mehr als 30 Mrd. Iranische Rial (knapp 700.000 Euro) fest, was weder sie noch ihre Familie sich leisten konnten. Seit der Entbindung ist sie für die Versorgung ihres Kindes von der Hilfe anderer Häftlinge abhängig. Gefängnisbedienstete haben keine angemessene Unterbringung für So’ada Khadirzadeh und ihr Baby bereitgestellt, sodass eine Mitgefangene mit ihr das Bett tauschte, da ihres besser für Mutter und Kind geeignet war. Darüber hinaus erhält So’ada Khadirzadeh weder nährstoffreiche Lebensmittel noch angemessene Babynahrung. Sie darf ihr Baby auch nicht zu Untersuchungen außerhalb des Gefängnisses begleiten.
Die Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straffällige (Bangkok-Regeln) legen in Grundsatz 48 Folgendes fest: "Schwangere oder stillende weibliche Gefangene haben im Rahmen eines von einer Gesundheitsfachkraft aufgestellten und überwachten Programms Gesundheits- und Ernährungsberatung zu erhalten. Für schwangere Frauen, Säuglinge, Kinder und stillende Mütter sind Nahrung in angemessener Menge und zur entsprechenden Zeit, ein gesundes Umfeld und Möglichkeiten zur regelmäßigen Bewegung kostenfrei bereitzustellen."
Gemäß dem Völkerrecht ist die Untersuchungshaft nicht als Bestrafung, sondern als vorbeugende Maßnahme einzusetzen, um die Anrichtung weiteren Schadens oder die Behinderung der Justiz zu verhindern. Die Untersuchungshaft darf weder für unangemessene Zwecke noch als Machtmissbrauch eingesetzt werden und darf nur so lange andauern wie unbedingt nötig. Die Notwendigkeit der Inhaftierung muss zudem regelmäßig neu geprüft werden. Grundsatz 64 der Bangkok-Regeln legt fest, dass bei schwangeren Frauen und Frauen, die Kinder zu versorgen haben, nach Möglichkeit nicht freiheitsentziehenden Strafen der Vorzug zu geben ist.
Hintergrundinformationen – Fortsetzung (auf Englisch)
State-affiliated media referred to a man killed in early October 2021as a "martyr" and claimed the Kurdish Democratic Party of Iran, an armed Kurdish opposition group, was responsible. Human rights activists abroad identified him as a Ministry of Intelligence agent in Piranshahr.
Amnesty International has documented a pattern of systematic fair trial rights violations in Iran, beginning from the time of arrest right up until when defendants stand trial. Detainees are often arrested without warrants and held in prolonged solitary confinement in undisclosed locations without access to their families. Individuals detained, investigated and prosecuted, especially those arrested on politically motivated charges, are subjected to grossly unfair judicial proceedings. Prosecution authorities and interrogators belonging to security and intelligence bodies, including the Ministry of Intelligence, systematically deny detainees their right to access a lawyer from the time of arrest during the investigation phase, and at times, even beyond. Torture and other ill-treatment are widespread and systematic, especially during interrogations. Prison and prosecution authorities have also deliberately denied prisoners of conscience and other prisoners held for politically motivated reasons access to adequate health care, in many cases as an intentional act of cruelty intended to intimidate and punish them.
Ethnic minorities, including Ahwazi Arabs, Azerbaijani Turks, Baluchis, Kurds and Turkmen face entrenched discrimination in Iran which curtails their access to education, employment, adequate housing and political office. Despite ongoing calls for linguistic diversity, Persian is the sole language of instruction in primary and secondary education. The Iranian authorities also refuse to cease and provide accountability for the unlawful killing of scores of unarmed Kurdish cross-border couriers (kulbars) between the Kurdistan regions of Iran and Iraq.
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