Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der UN-Ausschuss über bürgerliche und politische Rechte erkennen beide den kausalen Zusammenhang zwischen Müttersterblichkeit und Gesetzen, die Schwangerschaftsabbrüche einschränken oder kriminalisieren, an. Die WHO hat erklärt, dass Einschränkungen des Zugangs zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen, den Bedarf an Schwangerschaftsabbrüchen nicht verringert und vielmehr die Zahl von Frauen, die einen illegalen und unsicheren Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen erhöht. Dies führt zu einer erhöhten Invaliditäts- und Sterblichkeitsrate und schafft soziale Ungleichheiten.
Als Unterzeichnerin der entsprechenden internationalen Verträge ist die Regierung Guatemalas dazu verpflichtet, die Rechte ihrer Bevölkerung ohne Diskriminierung zu gewährleisten, dazu zählt auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität.
In seinen jüngsten Beobachtungen der guatemaltekischen Regierung drückt der UN-Menschenrechtsausschuss seine Sorge über die Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der Opfer aus sowie über die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten und den Mangel an angemessenen reproduktiven Gesundheitsleistungen. Er fordert die guatemaltekische Regierung auf, „den ungehinderten Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen, Notfallverhütungsmitteln und einer umfassenden Sexualerziehung für Männer, Frauen, Jungs und Mädchen im ganzen Land zu gewährleisten“.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfahl seinerseits ausdrücklich, die guatemaltekische Regierung solle „gewährleisten, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheiterziehung Teil des schulischen Lehrplans sind und sie unter Einbeziehung von heranwachsenden Mädchen und Jungen entwickelt wird und besonderes Augenmerk auf die Verhütung früher Schwangerschaften und sexuell übertragbarer Krankheiten legt“.
Der Gesetzentwurf 5272 wurde dem Kongress am 27. April 2017 vorgelegt. Die zweite Lesung fand am 28. August 2018 statt. Nun muss der Entwurf in eine obligatorische dritte Lesung in der Plenarsitzung, die schon in den nächsten Tagen stattfinden könnte. Sollte ihm dort grundsätzlich zugestimmt werden, wird eine letzte Abstimmung zu den einzelnen Paragrafen durchgeführt. Nähere Informationen auf Spanisch finden Sie unter: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/09/guatemala-ley-discrimina….
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Urgent Action bis 03.12.2018