Nafosat Olloshkurova ist eine Bloggerin und Menschenrechtsverteidigerin, die unter ihrem Pseudonym Shabnam Olloshkurova auf Facebook die Behörden kritisierte und auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machte.
Am 22. September schloss sie sich dem friedlichen Protestmarsch aus der Region Khorezm in die Hauptstadt Taschkent an, einen Tag später wurde sie festgenommen, da sie an einer „nicht genehmigten Demonstration“ teilgenommen habe. Sie hatte auf Facebook über den Marsch berichtet und Interviews mit Teilnehmenden, Polizeikräften und örtlichen Regierungsbeamt*innen veröffentlicht, die versucht hatten, den Marsch zu verhindern.
Unter Verstoß gegen Paragraf 29 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs wurde Nafosat Olloshkurova zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Paragraf 29 legt fest, dass gegen Mütter von Kindern unter drei Jahren und gegen alleinerziehende Personen von Kindern unter 14 Jahren keine Verwaltungshaft verhängt werden darf. Am 26. September wurde sie dann unter Anwendung von Gewalt in ein psychiatrisches Krankenhaus in der Stadt Urganch verlegt. Aus den Polizeiakten geht hervor, dass sie zuvor einen „Suizidversuch“ unternommen habe. Am 30. September gab das Oberverwaltungsgericht von Urganch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft statt, die eine zweimonatige Unterbringung von Nafosat Olloshkurova in der Psychiatrie beantragt hatte. Am 28. November beschloss das Gericht, ihre Unterbringung um einen weiteren Monat bis zum 27. Dezember zu verlängern. Dann wird das Gericht erneut über die Inhaftierung entscheiden. Nafosat Olloshkurova hat nur eingeschränkt Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl, auch ihre Angehörigen dürfen sie nicht ohne Überwachung besuchen. Zwar durfte sie kurz ihren Bruder und ihre Mutter in der Klinik sehen, in der sie festgehalten wird, doch waren bei den Besuchen Polizist*innen, medizinisches Personal, Gerichts- oder Regierungsbeamt*innen anwesend.
Nafosat Olloshkurova ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder wohnen momentan bei ihren Eltern. Ihre Angehörigen machen sich große Sorgen um ihr körperliches, emotionales und geistiges Wohlergehen.
Bereits früher haben die usbekischen Behörden Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen zwangsweise in die Psychiatrie einweisen lassen. Die Menschenrechtsverteidigerin Elena Urlaeva war in den letzten zwei Jahrzehnten mehrmals in einer psychiatrischen Klinik festgehalten worden, um sie von ihrem Einsatz für die Menschenrechte abzuhalten. Auch Nafosat Olloshkurova war bereits im Januar 2019 festgenommen worden: Sie hatte fünf Frauen gefilmt, die friedlich vor dem Senatsgebäude in Taschkent protestierten und ein Treffen mit Präsident Mirziyoyev forderten. Sie wurde wegen Rowdytums angeklagt und zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt.
Nach der Überprüfung des Fünften Periodischen Berichts Usbekistans stellte der UN-Ausschuss gegen Folter am 6. Dezember in seinen Abschlussbemerkungen fest, dass in dem Land Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen offensichtlich unfreiwillig in psychiatrischen Kliniken festgehalten werden, um sie an der Ausübung ihrer Tätigkeit zu hindern. In diesem Zusammenhang wurden auch Elena Urlayeva und ihre Festnahme im März 2017 sowie Nafosat Olloshkurova genannt.