Nasta (Anastasia) Loika ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin. Der Fokus ihrer Arbeit liegt auf Menschenrechtsverletzungen infolge der repressiven "Anti-Extremismus"-Gesetzgebung in Belarus, sowie auf dem Schutz ausländischer Bürger*innen und Staatenloser in Belarus. Außerdem engagiert sie sich in der Menschenrechtsbildung.
Am 6. September 2022 wurde Nasta Loika das erste Mal willkürlich festgenommen, als sie das Minsker Stadtgericht verließ. Dort hatte sie dem Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidger*innen Marfa Rabkova, Andrei Chapyuk und acht weiterer Angeklagter beigewohnt, die auf Grundlage konstruierter Anschuldigungen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.
Am 7. September wurde Nasta Loika auf der Grundlage des Paragrafen 19, Absatz 1 des belarussischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt.
Das Bezirksgericht Frunzenski in Minsk verurteilte sie am 22. September 2022 zum zweiten Mal zu 15 Tagen Haft – wegen derselben Anschuldigung. Während ihrer Haft wurde Nasta Loika der Zugang zu einem Rechtsbeistand, notwendiger medizinischer Versorgung und so grundlegenden Dingen wie warmer Kleidung und Trinkwasser verweigert.
Nach Absitzen ihrer Haftstrafen kam sie am 6. Oktober zunächst frei. Auch die strafrechtliche Verfolgung gegen sie wurde eingestellt und das Ausreiseverbot aufgehoben. Am 28. Oktober 2022 wurde Nasta Loika erneut festgenommen.
Am 24. Dezember 2022 wurde nach insgesamt fünf 15-tägigen Haftstrafen gemäß Paragraf 342, Absatz 1 ("Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme an solchen Handlungen") und Paragraf 130, Absatz 3 ("Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Uneinigkeit") Anklage gegen Nasta Loika erhoben. Die jüngsten Anschuldigungen gegen Nasta Loika berufen sich auf ihre angebliche Beteiligung an einem Bericht über die Verfolgung von Mitgliedern anarchistischer Gruppen in Belarus im Jahr 2018. Der Bericht beinhaltet eine kritische Bewertung der Aktivitäten von Polizist*innen und wird daher von den Behörden als "Aufwiegelung zur Feindseligkeit" gegen die "Berufsgruppe" der Polizei eingestuft, dieser Vorwurf fällt unter die Extremismusgesetze. Nasta Loikas Fall ist ein weiteres Beispiel für die offenkundige Kriminalisierung von Menschenrechtsarbeit durch die belarussischen Behörden.
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