Amal Fathy ist eine ägyptische Aktivistin, die insbesondere auf Fälle von Personen aufmerksam macht, die wegen ihrer Beteiligung an Protesten oder wegen ihrer Aktivitäten in den Sozialen Medien inhaftiert sind. Sie prangert Menschenrechtsverletzungen in Ägypten an, insbesondere die willkürliche Inhaftierung von Aktivist_innen. Sie ist mit Mohamed Lotfy, einem ehemaligen Amnesty-International-Mitarbeiter und derzeitigen Direktor der NGO ECRF (Egyptian Commission for Rights and Freedoms), verheiratet.
Nachdem Amal Fathy am 9. Mai ein regierungskritisches Video auf ihrer Facebook-Seite eingestellt hatte, durchsuchte die Polizei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr ihre Wohnung und inhaftierte sie in der Polizeiwache Maadi in Kairo zusammen mit ihrem Ehemann Mohamed Lotfy und ihrem dreijährigen Kind. Mann und Kind wurden nach drei Stunden wieder freigelassen.
Am 11. Mai prüfte die Staatsanwaltschaft Maadi Amal Fathys Fall und ordnete 15 Tage Haft für die Dauer der Ermittlungen zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen an – unter anderem „Veröffentlichung eines Videos, das Falschinformationen enthält, die den öffentlichen Frieden beeinträchtigen könnten”. Am folgenden Tag verhörte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit sie in einem weiteren Fall zu ihrer angeblichen Verbindung zur Jugendbewegung 6. April, eine Bewegung junger Aktivist_innen, die 2011 wesentlich an den Protesten zur Absetzung von Hosni Mubarak beteiligt war. Für die Dauer der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe ordnete sie weitere 15 Tage Untersuchungshaft an.
Internet-Trolle kopierten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozialen Medien-Seiten und posteten sie auf Facebook und Twitter zusammen mit geschlechtsspezifischen Beschimpfungen und der Forderung nach ihrer Festnahme. Mehrere regierungsfreundliche und staatliche Medien veröffentlichten anschließend Artikel über das Video und behaupteten fälschlich, dass sie eine Aktivistin der Jugendbewegung 6. April sei und bei der ECRF arbeite. Darüber hinaus schrieben sie, dass sie mit dem Direktor der ECRF verheiratet sei und verstießen damit gegen ihr Recht auf Privatsphäre.
Zurzeit laufen zwei Strafverfahren gegen Amal Fathy. Sie sind exemplarisch für die vor kurzem erfolgten Festnahmen, die die ägyptischen Behörden gegen Aktivist_innen, Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und sogar Nutzer_innen der Sozialen Medien veranlasst hatten und die im Zusammenhang mit strafbaren Meinungsäußerungen stehen. Im ersten Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft für minderschwere Vergehen in Maadi eingeleitet wurde, geht es um die Vorwürfe „Verbreitung eines Videos in den Sozialen Medien, um öffentlich zum Sturz der Regierung anzustiften“, „Veröffentlichung eines Videos, das falsche Informationen enthält, die den öffentlichen Frieden stören könnten“ und „Missbrauch von Telekommunikationswerkzeugen“. Das zweite Strafverfahren, bei der ihr „Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe“, „Nutzung einer Website, um Ideen zu verbreiten, die zu Terrorakten aufrufen“ und „absichtliche Verbreitung von Falschinformationen, die der öffentlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse schaden könnten“ vorgeworfen werden, hat die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft legte keinerlei Beweise vor und verließ sich stattdessen völlig auf den Bericht des Geheimdienstes, den die Rechtsbeistände nicht durchsehen durften. Neben Amal Fathy werden mindestens vier weitere Personen strafrechtlich verfolgt, darunter ein Video-Produzent, ein ehemaliger Politiker der liberalen Partei Dostour, ein Blogger und ein Mitglied der Jugendbewegung 6. April. Seit 2013 gehen die ägyptischen Behörden mit Festnahmen und anderen Maßnahmen gegen die Führung der Jugendbewegung 6. April vor.
Update:
Dieser Appell ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich für Amal Fathy eingesetzt haben!
Am 27. Dezember 2018 wurde Amal Fathy auf Bewährung freigelassen. Sie muss wöchentlich eine Stunde auf einer Polizeistation verbringen und hat sich an ihrem Wohnort aufzuhalten - mit Ausnahme von Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder dergleichen.