Sachlage
Die ägyptischen Behörden setzten am 10. März 2020 alle Besuche in den Gefängnissen aus, um die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen. Gleichzeitig stellten sie Häftlingen und ihren Angehörigen und Rechtsbeiständen jedoch keine alternativen Kommunikationskanäle zur Verfügung. Dazu gehören auch Telefongespräche alle zwei Monate, die im ägyptischen Gesetz vorgeschrieben sind.
Einige, jedoch nicht alle Insass*innen, können Briefe verschicken und erhalten. Da die Gefängnisbehörden Mahienour el-Masry nicht erlauben, ihren Angehörigen Briefe zu schicken, machen diese sich angesichts eines drohenden Ausbruchs von COVID-19 in den ägyptischen Gefängnissen große Sorgen um die Menschenrechtsanwältin. Sie hatten zuletzt von einer ehemaligen Mitgefangenen, die am 20. März freigelassen wurde, gehört, dass es Mahienour el-Masry gesundheitlich gut gehe.
Seit dem 12. April dürfen die meisten Insass*innen im Gefängnis Al-Qanater – auch Mahienour el-Masry – einmal wöchentlich per Post Kleidung, Nahrungsmittel, Desinfektionsmittel, Briefe und ein warmes Essen von ihren Angehörigen erhalten.
Die Untersuchungshaft für Mahienour el-Masry wurde zuletzt am 20. Februar um weitere 45 Tage verlängert. Die ägyptischen Behörden setzten am 15. März 2020 alle gerichtlichen Anhörungen aus, um die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen. Deshalb werden Gefangene weder zu Gerichtverhandlungen noch zu Haftprüfungsanhörungen gebracht.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Mahienour el-Masry eine Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie friedlich ihrer Arbeit nachgegangen ist, die darin besteht, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen.