Am 19. Juni entschied ein Gericht in Südkairo zugunsten des von Amal Fathys Rechtsbeiständen eingelegten Einspruchs gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft von Maadi, die gegen Amal Fathy wegen der Anklagepunkte „Verbreitung eines Videos in den Sozialen Medien, um öffentlich zum Sturz der Regierung anzustiften“, „Veröffentlichung eines Videos, das falsche Informationen enthält, die den öffentlichen Frieden stören könnten“ und „Missbrauch von Telekommunikationswerkzeugen“ Untersuchungshaft verhängt hatte. Das Gericht ordnete die Freilassung von Amal Fathy gegen eine Kaution in Höhe von 10.000 Ägyptische Pfund (etwa 480 EUR) an. Noch am selben Tag legte der in diesem Fall ermittelnde Staatsanwalt Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Doch nach Überprüfung der eingelegten Rechtsmittel bestätigte das Strafgericht von Südkairo am 21. Juni das Urteil vom 19. Juni, Amal Fathy gegen Kaution freizulassen. Amal Fathy bleibt jedoch wegen eines zweiten Strafverfahrens in Untersuchungshaft, obwohl ihre Familie die Kaution bezahlt hatte. In diesem werden ihr „Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe“, „Nutzung einer Website, um Ideen zu verbreiten, die zu Terrorakten aufrufen“ und „absichtliche Verbreitung von Falschinformationen, die der öffentlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse schaden könnten“ vorgeworfen.
Der in diesem zweiten Fall ermittelnde Staatsanwalt hatte zunächst eine 15-tägige Inhaftierung angeordnet, die automatisch begann, nachdem ihre Familie die Kaution bezüglich des ersten Falls bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft wird in den nächsten beiden Wochen die Inhaftierung prüfen und entscheiden, ob sie diese verlängert oder Amal Fathy freilässt.
Amal Fathy wurde am 11. Mai von der Polizei festgenommen, nachdem sie am 9. Mai ein Video auf ihrer Facebook-Seite eingestellt hatte, in dem sie die von ihr erlebte sexualisierte Belästigung thematisierte, die Dringlichkeit dieses Problems in Ägypten betonte und die Regierung kritisierte, weil sie die Frauen in Ägypten nicht davor schützt. Zudem kritisierte sie das scharfe Vorgehen der Regierung gegen die Menschenrechte sowie die sozioökonomischen Bedingungen und die Missstände im öffentlichen Dienstleistungssektor. Amnesty International betrachtet Amal Fathy als gewaltlose politische Gefangene.