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Urgent Action Türkei: Asylsuchender braucht medizinische Versorgung

11. August 2025

Dem syrischen Asylsuchenden Ahmad Aabo, der seit 2012 in der Türkei lebt, wurde 2023 sein vorübergehender Schutzstatus entzogen, nachdem bei ihm HIV diagnostiziert worden war. Er wurde daraufhin als Person eingestuft, die die nationale Sicherheit gefährdet, weil er "Träger einer übertragbaren Krankheit" sei. Im Jahr 2024 wurde er sechs Monate lang in Abschiebezentren in Istanbul und Adana festgehalten, wo er nach eigenen Angaben grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt war. Er wurde im Oktober 2024 freigelassen, nachdem seine Einstufung als Sicherheitsrisiko aufgehoben und die Abschiebungsanordnung zurückgezogen worden war. Die Behörden haben seinen vorübergehenden Schutzstatus jedoch noch nicht wiederhergestellt, so dass er keinen Zugang zu der kostenlosen medizinischen Versorgung hat, die er dringend benötigt. Die türkischen Behörden müssen seinen vorübergehenden Schutzstatus und alle damit verbundenen Rechte wiederherstellen, einschließlich des Zugangs zur medizinischen Grundversorgung.

Jetzt handeln!

Ahmad Aabo lebt seit 2012 in der Türkei, nachdem er als unbegleiteter Minderjähriger auf der Flucht vor Verfolgung aufgrund seiner mutmaßlichen sexuellen Orientierung dort Schutz suchte. Er leidet unter schweren Traumata und hat Anschläge auf sein Leben überlebt, bevor er in die Türkei kam, wo er seit 2017 unter vorübergehendem Schutz stand. Im Jahr 2023 wurde bei ihm HIV diagnostiziert und er begann sofort eine Behandlung. 

Im Jahr 2024 wurde ihm jedoch mit der Einstufung als Gefährdung für die nationale Sicherheit (Beschränkungscode G-78 für ausländische Staatsangehörige in der Türkei) der vorübergehende Schutzstatus entzogen. Darauf folgten insgesamt sechs Monate Haft in den Abschiebezentren Arnavutköy in der Provinz Istanbul und in Adana. Ahmad Aabo hat die unmenschlichen Bedingungen und die Behandlung beschrieben, die er in der Abschiebehaftanstalt Arnavutköy erdulden musste und die Folter und andere Formen der Misshandlung darstellen könnte.

Trotz der Aufhebung der Gefährdungseinstufung und der Rücknahme der Abschiebungsanordnung gegen Ahmad Aabo im Oktober 2024 wurde sein vorübergehender Schutzstatus bis heute nicht wiederhergestellt. Somit hat er derzeit keinen Zugang zur kostenlosen Gesundheitsversorgung, die er dringend benötigt, einschließlich der retroviralen Medikamente und medizinischen Untersuchungen, die für ihn aufgrund seiner HIV-Infektion unerlässlich sind.

Hintergrund

Seit 2014 werden syrische Staatsangehörige, die in der Türkei Schutz suchen, als Asylsuchende unter vorübergehendem Schutz registriert. Dieser Status ermöglicht ihnen den Zugang zu Dienstleistungen wie Gesundheits-, Bildungs- und Sozialdiensten und gibt ihnen das Recht auf Arbeit im Rahmen der Verordnung über vorübergehenden Schutz. In Absatz 12 der Verordnung sind die Umstände aufgeführt, unter denen der vorübergehende Schutz aufgehoben werden kann, wobei das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit nicht darunter fällt. Darüber hinaus hat die Türkei den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert und ist deshalb verpflichtet, den Zugang zum Recht auf Gesundheit für alle ohne Diskriminierung zu gewährleisten.

Der heute 29-jährige Ahmad Aabo kam 2012 als unbegleiteter Minderjähriger in die Türkei. Er legalisierte seinen Status im Jahr 2017, indem er als syrischer Asylsuchender vorübergehenden Schutz beantragte. Im September 2023 wurde er nach einer Blutspende beim Roten Halbmond auf seinen HIV-positiven Status aufmerksam gemacht. Er konnte sich acht Monate lang in staatlichen Krankenhäusern behandeln lassen und erhielt retrovirale Medikamente sowie medizinische Untersuchungen. Als Ahmad Aabo jedoch im April 2024 zu einer Kontrolluntersuchung ging, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen, wurde ihm mitgeteilt, dass seine Sozial- und Krankenversicherung nicht mehr aktiv sei. Er wurde angewiesen, sich beim Amt für Migrationssteuerung des Bezirks Kumkapı zu melden, was er auch tat, nur um dann im Abschiebezentrum Arnavutköy in Istanbul in Verwaltungshaft genommen zu werden.

Zwischen April und Juli 2024 wurde Ahmad Aabo der Zugang zu den Medikamenten verweigert, die er zur Behandlung seiner HIV-Infektion benötigt. Im Abschiebezentrum wurde er in Isolationshaft gehalten und berichtete, dass er grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt war, u. a. wurde er durch die Zellentür mit Essen beworfen und wegen seiner sexuellen Orientierung und seines HIV-Status beleidigt und beschimpft. Im Juli 2024 wurde er auf eigene Initiative in ein Krankenhaus eingewiesen und erhielt Medikamente, die seine Viruslast erfolgreich unter Kontrolle brachten. Nach seiner Entlassung aus der Verwaltungshaft sollte sich Ahmad Aabo beim Amt für Migrationssteuerung des Bezirks Kumkapı melden, um den vorübergehenden Schutzstatus erneut zu beantragen. Im Dezember 2024 wurde sein Antrag jedoch mit der vagen Begründung einer "Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" abgelehnt. Spätere Anträge auf Aussetzung der Entscheidung, mit der die Wiederherstellung des vorübergehenden Schutzes abgelehnt worden war, wurden im Januar und Juni 2025 abgelehnt. Das von Ahmad Aabo gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsmittel ist noch beim Verwaltungsgericht Istanbul Nr. 1 anhängig. 

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