Wa Lone und Kyaw Soe Oo wurden am 3. September 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt, nachdem sie des Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen von 1923 (Official Secrets Act) schuldig gesprochen worden waren. Dieses politisch motivierte Urteil steht in Verbindung mit ihren friedlichen journalistischen Aktivitäten im Bundesstaat Rakhine. Beide Männer sind gewaltlose politische Gefangene und müssen umgehend und bedingungslos freigelasssen werden.
Setz dich für die Journalisten ein!
Nachdem die Urteilsverkündung vom 27. August auf den 3. September verschoben worden war, sprach ein Richter des Bezirksgerichts Nord in Rangun die beiden Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters, Wa Lone und Kyaw Soe Oo, schuldig, gegen Paragraf 3(1)(c) des Official Secrets Act von 1923 (Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen) verstoßen zu haben. Die beiden Journalisten, die sich seit fast neun Monaten in Haft befinden, wurden zu je sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die bereits in Haft verbrachte Zeit wird auf das Strafmaß angerechnet. Nach vorliegenden Informationen bereiten die Rechtsbeistände der Journalisten die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Urteil vor.
Die beiden Journalisten waren am 12. Dezember 2017 inhaftiert worden, nachdem sie zu einem Abendessen im Norden von Rangun eingeladen worden waren, um dort einige ihnen nicht bekannte Polizist*innen zu treffen. Die Festnahme erfolgte nahezu unmittelbar, nachdem diese ihnen diverse Dokumente übergeben hatten. Die beiden hatten zu einem brutalen Militäreinsatz gegen die Rohingya-Minderheit im Norden des Bundesstaates Rakhine recherchiert, der mehr als 700.000 Menschen dazu zwang, ins benachbarte Bangladesch zu fliehen. Nach ihrer Festnahme waren Wa Lone und Kyaw Soe Oo zwei Wochen lang ohne Kontakt zu Rechtsbeiständen oder Familienmitgliedern in Haft. Im April sagte ein Polizeibeamter, der als Zeuge der Staatsanwaltschaft geladen war, vor Gericht aus, dass er und seine Kolleg*innen von einem Vorgesetzten beauftragt worden waren, die beiden Journalisten in eine Falle zu locken. Trotzdem weigerte sich der Richter, die Klage als unzulässig abzuweisen. Später wurde der Polizist wegen Verstoßes gegen das Polizei-Disziplinar-Gesetz zu einer Gefängnisstrafe in nicht bekannter Höhe verurteilt.
Die Voruntersuchung seit Januar 2018 gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken bezüglich der Einhaltung verfahrensrechtlicher Garantien und dem Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz. So hat ein Zeuge der Polizei angegeben, dass die Daten der Mobiltelefone der Journalisten ohne richterliche Anordnung ausgewertet wurden. Die beiden Journalisten wurden während der Verhöre misshandelt, indem man sie unter anderem am Schlafen hinderte, ihnen schwarze Kapuzen über den Kopf zog und sie zwang, stundenlang zu knien.