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Im Juni 2025 brachte die kanadische Regierung im Parlament den Gesetzentwurf C-2 ein, der das Recht auf Asyl untergraben und Schutzsuchende in Gefahr bringen würde. Unter dem Gesetzesentwurf könnten Menschen, die sich seit mehr als einem Jahr in Kanada aufhalten, keinen Antrag auf Flüchtlingsschutz stellen, der in einem fairen Verfahren begutachtet wird. Zudem hätten die Behörden die Befugnis, dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen sowie die Erlaubnis zu arbeiten oder zu studieren ohne faires Verfahren zu annullieren. Unabhängig vom Einwanderungsstatus könnten die Menschen zudem vermehrt durch Polizei und Geheimdienst überwacht werden. Dieser Gesetzentwurf würde völkerrechtliche Garantien aushebeln und muss daher unverzüglich zurückgezogen werden.
Im Juni 2025 brachte die kanadische Regierung den Gesetzentwurf C-2 (Bill C-2) unter der irreführenden Bezeichnung "Strong Borders Act" (Gesetz für starke Grenzen) ins Parlament ein. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Änderungen der bestehenden Vorschriften in den Bereichen Grenzsicherheit, Einwanderung, Asyl, Zoll und Strafverfolgung vor. Er stellt eine schwere und nicht hinnehmbare Bedrohung des international anerkannten Menschenrechts auf Asyl dar und muss umgehend zurückgenommen werden.
Der Gesetzentwurf C-2 würde das Recht auf Asyl untergraben und gefährliche behördliche Ermessensspielräume gewähren. Darüber hinaus signalisiert er die Befürwortung politischer Maßnahmen in den USA und anderswo, die Schutzsuchende kriminalisieren, stigmatisieren und bestrafen. Sollte Bill C-2 verabschiedet werden, wäre es für Menschen, die aus den USA nach Kanada einreisen, noch schwieriger als bisher, unter fairen Bedingungen einen Asylantrag zu stellen. Wer sich bereits länger als ein Jahr in Kanada aufhält, wäre gemäß dem Gesetzesvorschlag nicht in der Lage, seinen Asylantrag der Einwanderungsstelle (Immigration and Refugee Board) zur Prüfung vorzulegen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person bei einer Abschiebung in ihr Herkunftsland Verfolgung oder Folter ausgesetzt wäre. Der Gesetzentwurf räumt den Ministerien zudem weitreichende Befugnisse ein, im Namen des "öffentlichen Interesses" Aufenthaltsgenehmigungen oder die Erlaubnis zu arbeiten und zu studieren ohne faires Verfahren zu annullieren. Dieser vage formulierte Spielraum liefert zu viele Menschen dem Ermessen der politischen Institutionen aus.
Die vorgeschlagenen Änderungen unter Bill C-2 würden möglicherweise gegen völkerrechtliche verbriefte Rechte verstoßen. Rund um den Globus verfolgen Staaten zunehmend eine Asyl- und Migrationspolitik, die Schutzsuchende kriminalisiert, stigmatisiert und bestraft, und verstoßen damit gegen ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Die kanadische Regierung darf sich nicht in diese Riege einreihen und jenen, die internationalen Schutz suchen, den Rücken kehren. Vielmehr muss Kanada die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden schützen und den Gesetzentwurf C-2 unverzüglich zurückziehen.
Bei einer Verabschiedung würde der Gesetzentwurf C-2 folgende Neuerungen einführen:
Das Abkommen über sichere Drittstaaten (Safe Third Country Agreement – STCA) zwischen Kanada und den USA hindert bereits die meisten Personen, die aus den USA nach Kanada einreisen, daran, in Kanada den Flüchtlingsschutz zu beantragen. Dasselbe gilt für jene, die aus Kanada in die USA einreisen. Das STCA hat dazu geführt, dass Menschen gefährliche Grenzübertritte unternehmen und gezwungen sind, unterzutauchen. Amnesty International und andere Organisationen haben die kanadische Regierung wiederholt aufgefordert, das STCA aufzukündigen. Angesichts der katastrophalen Lage, in der sich Schutzsuchende in den USA befinden, ist dies nun dringender denn je. Der Gesetzentwurf C-2 würde es für Personen, die aus den USA nach Kanada einreisen, noch schwerer machen, Asyl zu beantragen, und würde die Rechte von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migrant*innen in Kanada erheblich beeinträchtigen.
Jeder Mensch hat das Recht, vor Verfolgung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen zu fliehen und Asyl zu beantragen. Dies ist ein allgemeingültiges Menschenrecht. Unabhängig von ihrem Einwanderungsstatus hat jede Person zudem das Recht, nicht in Gebiete abgeschoben zu werden, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr wären oder wo ihnen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen würde. Dies ist bekannt als der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) und ist im Völkergewohnheitsrecht, Flüchtlingsrecht, humanitären Völkerrecht und in internationalen Menschenrechtsnormen verankert. Staaten haben diesen Grundsatz einzuhalten und dürfen Menschen nicht in Länder oder Gebiete abschieben oder sonstwie überstellen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße drohen würden.
Bitte bis 1. Okt. 2025 unterschreiben.