Am 4. Dezember 2020 haben die Behörden mehr als 1.600 Rohingya-Flüchtlinge umgesiedelt – auf eine abgelegene Insel. Obwohl diese von den Vereinten Nationen bisher nicht als sicher und bewohnbar erklärt wurde, plant die Regierung, etwa 100.000 Rohingya-Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager nahe der Stadt Cox's Bazar auf die abgelegene Insel Bhasan Char zu bringen. Angesichts des Sicherheitsrisikos für tausende Rohingya-Flüchtlinge fordert Amnesty International die Behörden in Bangladesch auf, die Umsiedlung unverzüglich zu stoppen.
Saad Hammadi, der Südasien-Kampagnenleiter von Amnesty International sagt dazu: "Die Behörden sollten unverzüglich die Umsiedlung weiterer Flüchtlinge nach Bhashan Char stoppen, die auf der Insel befindlichen Flüchtlinge zu ihren Familien und die Gemeinschaft auf dem Festland von Bangladesch zurückbringen und ein ordnungsgemäßes Verfahren einleiten, das die volle und informierte Beteiligung der Flüchtlinge an allen Plänen für ihre Umsiedlung einschließt.
Die Umsiedlung so vieler Rohingya-Flüchtlinge auf eine abgelegene Insel, die nach wie vor für alle, einschließlich Menschenrechtsorganisationen und Journalist*innen, ohne vorherige Erlaubnis gesperrt ist, gibt Anlass zu großer Besorgnis über eine unabhängige Überwachung der Menschenrechte.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Behörden Bangladeschs die UNO, Menschenrechtsgruppen und humanitäre Organisationen zunächst die Bewohnbarkeit von Bhashan Char unabhängig beurteilen lassen, bevor sie Schritte unternehmen, um die Menschen dorthin umzusiedeln. Kein Umsiedlungsplan, weder nach Bhashan Char noch an einen anderen Ort, kann ohne die volle und informierte Zustimmung der beteiligten Personen durchgeführt werden.
Einige Flüchtlinge, die sich bereits auf der Insel befinden, berichteten Amnesty über ihre Sorge, auf Dauer von ihren Familien und ihrer Gemeinschaft getrennt zu sein.
Bangladesch und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft spielen eine entscheidende Rolle nicht nur beim Schutz der Rechte des Rohingya-Volkes, sondern auch bei der Gewährleistung ihrer vollen Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen.