Eine Frau muss zusehen, wie ihr Sohn gefoltert wird. © Amnesty International, Illustration: Jawad Morad
Folter bleibt straffrei
Die Geflüchteten gaben an, während der Verhöre und in der langandauernden Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein – durch Schlaf- oder Nahrungsentzug, Stresspositionen oder Erniedrigungen. Täter waren libanesische Sicherheitskräfte, Hauptorte des Geschehens waren das militärische Geheimdienstzentrum Ablah, die Generaldirektion der Staatssicherheit in Beirut sowie das Verteidigungsministerium.
Keiner der von Amnesty International dokumentierten Foltervorwürfe wurde untersucht, obwohl mehrere Opfer und ihre Rechtsbeistände sie vor Gericht äußerten. Zwar wurde im Libanon 2017 ein Anti-Folter-Gesetz verabschiedet, allerdings wird es nicht umgesetzt und Foltervorwürfe kommen nur selten vor Gericht.
"Die libanesischen Behörden müssen ihr eigenes Anti-Folter-Gesetz jetzt endlich anwenden. Dazu zählt, dass Foltervorwürfe effektiv untersucht werden und dass für Folter Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden", sagt Franziska Vilmar.
"Mitglieder bewaffneter Gruppen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, müssen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Dass libanesische Behörden das Recht syrischer Geflüchteter auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzen, verhöhnt Rechtsstaatlichkeit. Von der Festnahme über die Vernehmung bis hin zur Strafverfolgung in unfairen Gerichtsverfahren haben die libanesischen Behörden Menschenrechte völlig missachtet."
Amnesty International fordert die libanesischen Behörden dazu auf, sicherzustellen, dass alle syrischen Inhaftierten einen fairen Prozess gemäß internationalen Standards erhalten. Zivilpersonen dürfen nicht vor Militärgerichte gestellt werden.
Bericht: ‘I WISHED I WOULD DIE’ SYRIAN REFUGEES ARBITRARILY DETAINED ON TERRORISM-RELATED CHARGES AND TORTURED IN LEBANON