Die beiden Reformen wurden erstmals im Oktober 2019 vom Emir von Katar angekündigt und am 30. August 2020 in Kraft gesetzt.
Mit der ersten wird die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" abgeschafft, die Wanderarbeiter*innen daran hindert, ohne die Erlaubnis ihres Arbeitgebers den Arbeitsplatz zu wechseln. Nach dem neuen Gesetz können Arbeitnehmer*innen ihren Arbeitsplatz mit einer einmonatigen Kündigungsfrist verlassen, wenn sie weniger als zwei Jahre für den Arbeitgeber gearbeitet haben, oder mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist, wenn sie länger für ihn gearbeitet haben. Arbeitnehmer*innen werden diese Kosten nicht tragen müssen, und der Antrag auf Versetzung würde vom Arbeitsministerium bearbeitet werden.
Die Reformen haben den Arbeitgeber*innen jedoch nicht die Möglichkeit genommen, strafrechtliche "Flucht"-Anklagen gegen Arbeitnehmer*innen zu erheben, die ihren Arbeitsplatz ohne Erlaubnis verlassen. Arbeitgeber bleiben auch weiterhin für die Verlängerung und Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigungen ihrer Arbeitnehmer verantwortlich und behalten somit weiterhin beträchtliche Macht über ihre Angestellten.
Die zweite Reform führt einen monatlichen Mindestlohn von 1.000 katarischen Riyal (275 USD/£211) ein, zuzüglich einer Zulage von 300 QAR für Lebensmittel und 500 QAR für Unterkunft, wenn diese nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden. Dieser Lohn gilt für alle, auch für Hausangestellte, die bisher von den Reformmaßnahmen ausgeschlossen waren. Im Jahr 2019 führte die ILO (International Labour Organization) eine Studie durch, um über die Festlegung eines Mindestlohns zu beraten. Die Studie ist nicht veröffentlicht worden, aber Medienberichten zufolge wurde im vergangenen Jahr ein Mindestlohn von mindestens 1.250 QAR empfohlen.
Der Mindestlohn ersetzt einen befristeten Mindestlohn von 750 QAR, der 2017 eingeführt wurde, obwohl einige Staaten bereits höhere Mindestlöhne über bilaterale Abkommen aushandeln ließen. Nepalesische Arbeitnehmer erhielten beispielsweise bereits einen Mindestlohn von 900 QAR und philippinische Arbeitnehmer 1.400 QAR pro Monat.
"Obwohl der neue Mindestlohn das Einkommen einiger der am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmer in Katar erhöhen wird, bleibt das festgelegte Niveau niedrig. Um wirklich etwas zu bewirken, muss er regelmäßig überprüft und schrittweise angehoben werden, um gerechte und günstige Bedingungen für die Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten", sagte Steve Cockburn. "Dies wird mit viel härteren Maßnahmen gegen Arbeitgeber einhergehen müssen, die ihre Beschäftigten nicht angemessen oder überhaupt nicht bezahlen. Um das Recht aller auf einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, muss Katar auch gegen illegale Anwerbegebühren vorgehen, die viele Arbeitsmigrant*innen in Schuldknechtschaft belassen.
"Diese Reformen sind eine positive Entwicklung, aber die katarischen Behörden haben noch viel mehr zu tun, um die systematische Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen zu beenden. Mit diesen neuen Gesetzen fordern wir Katar auf, strenge Inspektions- und Beschwerdemechanismen einzuführen, um Arbeitnehmer*innen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, einen raschen Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln zu ermöglichen.
Amnesty International kritisiert seit Jahren die menschenrechtswidrigen Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter*innen, zuletzt heuer gegenüber der FIFA.