Die ägyptischen Behörden hatten am 24. Oktober 2019 insgesamt 18 eritreische Staatsangehörige, darunter Kinder und Kleinkinder, festgenommen, als sie versuchten, aus dem Sudan über die "grüne Grenze" nach Ägypten einzureisen. Sie waren seit Dezember 2019 in der Polizeistation al-Qusayr inhaftiert. Am 18. Dezember 2019 wurde die Gruppe ohne ihre Zustimmung und trotz ihrer begründeten Befürchtungen, von den eritreischen Behörden ins Visier genommen zu werden, von ägyptischen Sicherheitskräften in die eritreische Botschaft in Kairo gebracht. Die eritreische Botschaft stellte für 15 von ihnen Pässe aus. Zwischen dem 31. Oktober und dem 18. November schoben die ägyptischen Behörden die 15 Eritreer*innen ab, denen zuvor Pässe ausgestellt worden waren. Mohamed Nour Ammar, Samar Mohamed Nour Ammar und Salem Tawlidi Adhanom werden weiterhin auf dem Polizeirevier von al-Qusayr festgehalten, da die eritreische Botschaft ihre Pässe noch nicht ausgehändigt hat und das Abschiebeverfahren daher nicht fortgesetzt werden konnte.
Am 30. Oktober wurden acht Mitglieder der Gruppe, nämlich Hamed Adam Ali, Entesar Hamed Adam, Neama Hamed Adam, Saed Hamed Adem, Mussa Hamed Adam, Sadia Hamed Adam und ihre drei bzw. fünf Jahre alten Söhne Kamal Adam Ali und Fares Adam Ali von der Polizeistation al-Qusayr in die Stadt Safaga gebracht, um dort PCR-Tests durchzuführen und Corona-Impfungen zu erhalten. Anschließend wurden sie nach Kairo gebracht, um ihre Abschiebung vorzubereiten, die am 31. Oktober stattfand. Am 17. November wurden ähnliche Verfahren gegen sieben weitere Mitglieder der Familie eingeleitet, darunter fünf Kinder: Khadija Idriss Abdallah, Najet Hamed Adam Ali, die 16-jährige Jamila Hamed Adam Ali, die 14-jährige Thawria Hamed Adam Ali, die zehnjährige Manal Ahmed Othman, der sechsjährige Erij Ahmed Othman und der vierjährige Samer Ahmed Othman.
Vor ihrer Abschiebung verweigerten die Behörden ihnen, auch den Kindern, den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und ausreichenden Nahrungsmitteln. Auch ermöglichten sie ihnen keinen Zugang zu Dolmetscher*innen, obwohl sie kein Arabisch sprachen. Ihnen wurde das Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert, sie wurden nicht vor ein Gericht gestellt und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten. Die ägyptischen Behörden hinderten sie auch daran, einen Antrag auf Registrierung beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) zu stellen. Gut informierte Quellen berichteten Amnesty International, dass die Beamt*innen der Gruppe mitteilten, dass sie dies während ihrer Haft nicht tun dürften. Ihre Familien versuchten, sie zu registrieren, gaben aber an, keine Antwort vom UNHCR erhalten zu haben.
Die 18 sind aus Eritrea geflohen, um der unbefristeten Wehrpflicht zu entgehen, die einer der Hauptgründe für die Flucht aus Eritrea ist. Laut einem Bericht von Amnesty International aus dem Jahr 2016 müssen Deserteur*innen mit langer willkürlicher Inhaftierung, unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und anderer Misshandlung rechnen. Ihre Abschiebung nach Eritrea verstößt gegen das Non-Refoulement-Prinzip, den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Das Prinzip garantiert nach den internationalen Menschenrechtsnormen, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm:ihr grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, Folter oder sonstiger nicht wieder gutzumachender Schaden droht.
Nach Angaben einer ägyptischen Flüchtlingsrechtsorganisation sind mindestens 49 weitere Eritreer*innen von Abschiebung bedroht, nachdem sie 2021 wegen illegaler Einreise nach Ägypten willkürlich festgenommen wurden. Im Dezember 2021 wurden sie gewaltsam in die eritreische Botschaft in Kairo gebracht, wo man ihnen Pässe ausstellte, um ihre Abschiebung vorzubereiten.
Bitte unterschreiben bis 10. Februar 2022