Kapital aus dem Leid der Familien. Amnesty berichtete bereits 2015 über ein Erpressungssystem, das offenbar die Verzweiflung der Angehörigen von Verschwundenen als Einkommensquelle für das Regime nutzte. Dabei verlangten „Mittelsmänner“ hohe Geldsummen von verzweifelten Familien und versprachen im Gegenzug Informationen zum Verbleib oder sogar die Freilassung ihrer Angehörigen. Dieses Versprechen wurde aber in den wenigsten Fällen eingehalten. Ein Anwalt berichtete Amnesty, dass die Assad-Regierung die mit dem Leid der Angehörigen erpressten Gelder bereits als feste Einkommensquelle kalkuliere.
In Syrien herrscht beim Thema Folter absolute Straflosigkeit. Obwohl Syrien zur Strafverfolgung der Täter verpflichtet ist, wird Folter in Syrien von oben verordnet - strafrechtlich nicht verfolgt.
Folter als Fluchtgrund. In Syrien befanden sich nach Angaben des UNHCR 2017 innerhalb des Landes 6 Millionen Menschen auf der Flucht (Binnenflüchtlinge), in den Nachbarländern Libanon, Jordanien, Türkei und in Nordafrika registrierte das UN-Flüchtlingshilfswerk 5,6 Millionen syrische Flüchtlinge. Die Zahlen der innerhalb der Region geflüchteten Syrer*innen liegen höher, da viele ohne Registrierung in Nachbarländer flohen. Die meisten Flüchtlinge pro Kopf nahm der Libanon auf. Mit 1,5 Millionen Syrer*innen bei einer Einwohnerzahl von 4 Millionen liegt das kleine Land weltweit an der Spitze in der Aufnahme von Flüchtlingen.
Syrien war auch 2017 der größte Fluchtverursacher im internationalen Vergleich. Bei der Flucht landen neun von zehn Flüchtlingen (85 %) in Entwicklungsländern - meist sind das Nachbarländer. Deutschland nahm seit 2011 bis zum Jahresende 2017 insgesamt rund 800.000 Menschen aus Syrien auf. In Österreich stellten 2015 etwa 25.000 Syrer*innen Asylanträge.
Fluchtgründe von Syrer*innen. In einer Umfrage, die von der NGO „Adopt a Revolution“ 2015 unter knapp 900 Syrer*innen in Deutschland durchgeführt wurde, nannten 92 Prozent das Kriegsgeschehen und 87 Prozent Angst vor Verhaftung oder Entführung als Hauptfluchtgründe. Von diesen nannten 77 % der Befragten Angst vor Verhaftung durch staatliche Sicherheitskräfte und 42 % die Gefahr einer Entführung durch die dschihadistische Gruppe ISIS als Fluchtgrund (Mehrfachnennungen möglich).
Die meisten gaben an, dass sie nach Kriegsende zurückkehren wollen, aber nicht können, falls die Assad-Regierung weiter an der Macht sein sollte. Die Gefahr willkürlicher Verhaftung, Folter und Tod würde mit der Assad-Regierung weiter bestehen.
Information zusammengestellt von der Themenkoordinationsgruppe gegen Folter, Amnesty Deutschland