Menschenrechtsverteidiger_innen gehen ihrer Tätigkeit in Guatemala in einem extrem feindseligen Umfeld nach, insbesondere diejenigen, die sich für Landrechte und Umweltschutz einsetzen. Sie werden ständig bedroht, eingeschüchtert, angegriffen, verleumdet und stigmatisiert. Nach Angaben der guatemaltekischen NGO UDEFEGUA, die für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen eintritt, kam es 2017 zu 496 Übergriffen auf Menschenrechtsverteidiger_innen. Im Mai 2018 gab die Generalstaatsanwältin eine interne Allgemeine Anweisung mit Richtlinien zur wirksamen Untersuchung von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger_innen heraus.
CCDA ist eine 1982 gegründete Kleinbauernorganisation, die sich für den Zugang zu Land und für die Arbeitsrechte kleinbäuerlicher Maya-Gemeinschaften einsetzt. CCDA hat schon früher über Angriffe und Einschüchterungen berichtet. Im Juni 2016 wurde der Indigenensprecher Daniel Choc Pop in San Juan Tres Ríos getötet. Im Juni 2017 kam es zu mehreren Angriffen auf CCDA-Büros und ihre Sprecher_innen. Im Mai 2018 wurden José Can Xol und Mateo Chamám Paau, zwei örtliche CCDA-Sprecher, in den Gemeinden Choctún Basilá bzw. San Juan Tres Ríos ermordet. Beide waren beteiligt am Schutz und der Vertretung der Gemeinschaften in einem bereits lange andauernden Landkonflikt. Sie hatten an Verhandlungen und einem Runden Tisch teilgenommen, um zusammen mit den nationalen Behörden Lösungen für die zahlreichen Landkonflikte zu finden, unter denen die Gemeinschaften in der Region leiden.
Im Mai 2018 wurde Luis Arturo Marroquin, Mitglied der nationalen Koordinierungsstelle der CODECA, in San Luis Jilotepeque im Osten von Zentralguatemala erschossen. Eine Woche zuvor, am 2. Mai, hatte Präsident Jimmy Morales die Aktivitäten von CODECA öffentlich diskreditiert und stigmatisiert. 2014 forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung in dem Urteil Menschenrechtsverteidiger gegen Guatemala auf, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen auszuarbeiten und umzusetzen. Trotz einiger Fortschritte ist der Prozess zur Schaffung geeigneter politischer Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Zumeist muss bei Drohungen und Angriffen gegen guatemaltekische Menschenrechtsverteidiger_innen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Darüber hinaus werden die Justizbehörden regelmäßig dazu missbraucht, Menschenrechtsverteidiger_innen zu kriminalisieren, um so Bewegungen und Organisationen zu schwächen und Menschenrechtler_innen zu zermürben und sie aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Nähere Informationen finden Sie in den englischsprachigen Berichten: „We are defending the land with our blood”: Defenders of the land, territory and environment in Honduras and Guatemala, https://www.amnesty.org/en/documents/amr01/4562/2016/en/) und Americas: State Protection Mechanisms for Human Rights Defenders (https://www.amnesty.org/en/documents/amr01/6211/2017/en/).