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Deine Rechte bei einer Festnahme

Wenn du festgenommen wirst, hast du das Recht auf Auskunft über den Grund deiner Festnahme. Du hast auch das Recht, zeitnah nach deiner Festnahme Zugang zu einem*einer Anwält*in zu bekommen. Du darfst einen*eine Freund*in oder Familienangehörige telefonisch über deine Festnahme verständigen.   

Häufige Gründe für eine Festnahme: Die Polizei darf dich unter anderem festnehmen, wenn 

  • du gerade eine Verwaltungsübertretung (mehr dazu im Abschnitt -> Exkurs Strafrecht – Verwaltungsstrafrecht) begehst und der Polizei deine Identität nicht preisgibst ODER  
  • die Polizei glaubt, dass du die Verwaltungsübertretung nicht beenden bzw. diese zeitnah wiederholen wirst (§ 35 VStG). 
  • Du verdächtigt wirst, eine Straftat zu begehen bzw. unmittelbar zuvor begangen zu haben und auf frischer Tat, oder unmittelbar danach, von der Polizei angehalten wirst (§ 170 StPO). 

Dauer der Haft 

Die Polizei darf dich bis zu 24 Stunden festhalten, wenn du wegen einer Verwaltungsübertretung (mehr dazu im Abschnitt -> Exkurs Strafrecht – Verwaltungsstrafrecht) festgenommen wurdest (§ 36 VStG). 

  • Wenn du wegen einer Straftat (-> Strafrecht) festgenommen wirst, darf dich die Polizei bis zu 48 Stunden auf der Polizeistation behalten. In dieser Zeit entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie eine Untersuchungshaft (U-Haft) beantragt. Wenn ja, wirst du in eine Justizanstalt überstellt. Das Gericht muss dann innerhalb von 48 Stunden entscheiden, ob die U-Haft über dich verhängt wird (§ 172 StPO). 
  • Eine U-Haft darf nur verhängt werden, wenn du dringend tatverdächtig bist und auch ein Haftgrund das heißt konkret Fluchtgefahr, Tatwiederbegehungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr vorliegt (§ 173 StPO). 

Auf der Polizeistation

  • Nach einer Festnahme wirst du auf eine Polizeistation gebracht. Die Polizei muss dich über deine Rechte und den Grund deiner Festnahme verständlich informieren.  
  • Bleib ruhig und denke daran, dass es solidarische Leute gibt, die sich darum kümmern, dass du bald wieder entlassen wirst. 
  • Wenn du vernommen wirst, kannst du von deinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen! (mehr dazu im Abschnitt -> Aussageverweigerung) 
  • Wenn du unter 18 Jahre alt bist und festgenommen wirst, muss die Polizei eine*n Verteidiger*in (Anwält*in) zu deiner Vernehmung hinzuziehen.  
  • Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche Anrufe (du musst also die Person erreicht haben und mit ihr sprechen können). Informiere daher die Rechtshilfe, Vertrauenspersonen und/oder den anwaltlichen Notdienst über deine Festnahme und über die Vorwürfe gegen dich. (mehr dazu im Abschnitt -> Rechtshilfe) 
  • Unter der kostenlosen Nummer 0800 376 386 (Rechtsanwaltlicher Journaldienst) können festgenommene Beschuldigte eines Strafverfahrens jederzeit eine*n Rechtsanwält*in kontaktieren. 
  • Es kann sein, dass die Polizei dich fotografieren bzw. deine Fingerabdrücke und DNA abnehmen möchte. Wenn du das nicht möchtest, sag klar, dass du das nicht freiwillig tun möchtest. Gibst du diese Daten freiwillig heraus, hat die Polizei grundsätzlich eine rechtliche Grundlage, die Daten auch zu verwenden! 
  • Wenn du Medikamente benötigst, sage das der Polizei. Wenn du verletzt bist, kannst du fordern, dass ein*e Amtsärzt*in dich untersucht, bzw. du in schweren Fällen in ein Krankenhaus überstellt wirst.  
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Warum ist es wichtig, die Aussage zu verweigern
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  • Eine frühe Aussage ohne Rechtsbeistand/Anwält*in kann Nachteile für dich haben! 
  • Du kannst mit einer Aussage dich, aber auch andere, belasten. Aussagen sind ein sehr wichtiges Beweismittel! 
  • Es gibt keinen Grund, eine Aussage zu machen: Du hast zu einem späteren Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit, eine Aussage zu machen. Denke daran, wenn dir von der Polizei geraten wird, auszusagen. Wenn du die Aussage verweigerst oder dich nicht selbst belasten möchtest, darf dies nicht gegen dich verwendet werden. Auch darf es nicht als Beweis, dass du die Straftat begangen hast, gewertet werden.  
  • Es gilt die Unschuldsvermutung, d.h. dir muss nachgewiesen werden, dass du etwas Verbotenes getan hast. 

Was tun nach herausfordernden und konfrontativen Situationen?

  • Rede mit Menschen denen du vertraust über das, was geschehen ist. 
  • Nimm eine psychische Belastung bei dir oder anderen ernst und sucht euch bei Bedarf professionelle Hilfe!  
  • Bei Verletzungen: Gehe zu einem Arzt oder Ärztin und lass dich gründlich untersuchen und eventuell vorhandene Verletzungen dokumentieren. Fotografiere die Verletzungen auch mit einem Maßband, um die Größenverhältnisse zu sehen. Mach auch nach einigen Tagen wieder Fotos. 
  • Schreib ein Gedächtnisprotokoll! (mehr dazu im Abschnitt -> Gedächtnisprotokoll) 
  • Hol dir rechtliche Unterstützung, wenn du eine Strafe erwartest oder dich gegen das Verhalten der Polizei wehren möchtest. Es gibt in vielen Städten kostenlose Rechtsberatungen. Nimm frühzeitig Kontakt mit ihnen auf.
  • Wenn du von Behörden Strafen erwartest, kannst du dich, wenn du gerade einen längeren Urlaub vorhast, bei der Post ortsabwesend melden, um Rechtsmittelfristen nicht zu verpassen. Beachte: Eine Abwesenheit ohne guten Grund kann auch als Versuch gewertet werden, sich der Strafverfolgung zu entziehen. 

Du beobachtest Menschenrechtsverletzungen als Zeug*in: was kannst du tun?


Rechtsschutz: Dein Recht auf wirksame Beschwerde!

Wenn deine Rechte verletzt wurden, hast du das Recht, eine wirksame Beschwerde einzubringen.

Rechtswidriges Verhalten der Polizei

  • Bevor du eine Anzeige erstattest oder ein Rechtsmittel erhebst, lass dich jedenfalls rechtlich beraten!  
  • Strafrechtliche Anzeige bei der Polizei bzw. Einbringen einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft: Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen führen derzeit in Österreich selten zu einer Anklage. Oft müssen Anzeigende mit der Einstellung des Strafverfahrens oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Gegenanzeige der Polizei mit dem Vorwurf der Verleumdung rechnen. Die Verleumdung ist ein strafrechtliches Delikt, welches unter Strafe stellt, über eine andere Person bewusst unwahre Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten. Lass dich daher vor einer Anzeige in jedem Fall rechtlich beraten!    
  • Nach einem Vorfall hast du sechs Wochen Zeit, beim zuständigen Verwaltungsgericht das Rechtsmittel einer sogenannten Maßnahmenbeschwerde zu erheben. Eine Maßnahmenbeschwerde richtet sich gegen rechtswidriges Handeln der Polizei, z.B. ungerechtfertigte Gewaltanwendung. Maßnahmenbeschwerden können für Betroffene ein hohes Prozesskostenrisiko bedeuten. Bevor du eine Maßnahmenbeschwerde einbringst, ist es wichtig zu klären, wie die Beweislage aussieht (z.B. gibt es Videobeweise etc.) und ob die Beschwerde aussichtsreich ist.

Verwaltungsstrafen

Rechtsmittel gegen Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit Versammlungen (z.B. Verstoß gegen das Vermummungsverbot oder Nichtanzeigen einer Versammlung): Gegen einen Strafbescheid („Straferkenntnis“) kannst du innerhalb von vier Wochen ab Zustellung beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Beschwerde erheben (ordentliches Strafverfahren)! Gegen eine Strafverfügung (abgekürztes Strafverfahren) kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. 

Du hast ein Recht auf Akteneinsicht!  

Untersagte Versammlung

Gegen einen Untersagungsbescheid kannst du als Veranstalter*in einer Versammlung eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Allerdings dauert es in der Regel einige Zeit, bis eine gerichtliche Entscheidung ergeht und das wird grundsätzlich erst nach der geplanten Versammlung sein. Daher setzt sich Amnesty International für einen effektiven Zugang zu Rechtsschutz vor Gerichten bei Untersagungen von Versammlungen ein. In einem Eilverfahren könnte rasch gerichtlich geprüft werden, ob die Untersagung rechtmäßig ist oder nicht.   

Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht

Für Verstöße gegen Gesetze sind in der Regel entweder Gerichte (Strafrecht) oder Behörden (Verwaltungsstrafrecht) zuständig. In der Praxis macht es einen großen Unterschied, ob Betroffene verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, oder lediglich eine Verwaltungsübertretung. Wenn Menschen gegen das Strafrecht (z.B. Körperverletzung oder Diebstahl) verstoßen, können sie zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine Verurteilung scheint unter Umständen auch im Strafregisterauszug auf. Das kann z.B. für eine zukünftige Arbeitssuche Nachteile bringen. 

Verwaltungsübertretungen (z.B. Falschparken, Verstoß gegen das Vermummungsverbot auf Demos) hingegen haben in der Regel Geldstrafen und keinen Eintrag im Strafregister zur Folge.

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