Aussageverweigerung
- Als Beschuldigte*r hast du immer das Recht, die Aussage zu verweigern. Du kannst zu den Polizeibeamt*innen einfach sagen: „Ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.“
- Beachte: Wenn du beispielsweise sagst, dass du nichts zu dem Thema weißt, nicht vor Ort warst, oder dich nicht erinnern kannst, ist das auch eine Aussage.
- Nimm dieses Recht in Anspruch bis zu dem Zeitpunkt, wo du in Ruhe und in Kenntnis der Akten mit einem Rechtsbeistand gesprochen hast.
- Du bist auch nicht verpflichtet, ein Protokoll zu unterschreiben. Falls du es tust, lies es dir jedenfalls vorher in Ruhe durch.