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UVP-Gesetzesnovelle zeigt autoritären Führungsstil der Regierung

24. Oktober 2018

Diese Woche wird die umstrittene Änderung des Gesetzes für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Nationalrat diskutiert. Nach dem völligen Ignorieren von Hunderttausenden Stimmen bei den Volksbegehren ist das nun ein weiterer Versuch der Regierung, den Menschen in Österreich die Möglichkeit zu nehmen, das Land mitzugestalten.

„Sollte das Gesetz so beschlossen werden, entgeht den Behörden künftig nicht nur das Wissen und die langjährige Erfahrung von Expert*innen“, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, und sagt weiter: „Das geplante Gesetz zeigt auch den autoritären Führungsstil der Regierung, den niemand in Österreich will.

Das geplante Gesetz zeigt auch den autoritären Führungsstil der Regierung, den niemand in Österreich will.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Statt sich wie in einer Festung zu verschanzen und die Menschen auszuschließen, muss sich die Regierung dem Dialog stellen. Nur so ist echte Mitgestaltung für alle Menschen in Österreich möglich. Egal ob als Einzelperson, als Expert*in der organisierten Zivilgesellschaft oder als Unterzeichner*in von Volksbegehren.    

Das gute Miteinander in Österreich lebt davon, dass sich jede*r von uns einbringen und so die Zukunft in unserem Land mitgestalten kann. Offene Gesellschaften leben vom Dialog auf Augenhöhe und davon, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre Expertise und Kritik einzubringen um das Land mitzugestalten. Nur so werden Menschenrechte mit Leben erfüllt und sind mehr als ein reines Lippenbekenntnis.“

Hintergrund

Mit der geplanten Gesetzesänderung würden voraussichtlich etwa zwei Drittel der derzeit zu Umweltverträglichkeitsprüfverfahrenen zugelassenen Umweltschutzorganisationen in Österreich ihr Mitspracherecht bei den größten Bauprojekten verlieren. Der Grund dafür ist, dass sie die durch die Gesetzesänderung willkürlich festgelegte Mindestmitgliederzahl nicht vorweisen können. Da die Mitgliederzahlen nichts über die Expertise einer Organisation aussagt, wurde eine vergleichbare Regelung in Schweden bereits als europarechtswidrig aufgehoben. Weiter sollen jene Organisationen, die auch zukünftig zum Umweltverträglichkeitsprüfverfahren zugelassen sind, laut Gesetzesentwurf künftig die Daten sämtlicher Mitglieder offenlegen, was dem Datenschutz widerspricht. Damit stellt der aktuelle Gesetzesentwurf einen Verstoß gegen das Europarecht, das Völkerrecht und das Grundrecht auf Datenschutz dar.

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