Angesichts von neuen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die morgen vom ungarischen Parlament verabschiedet werden sollen, ist es wichtiger denn je, Seite an Seite mit der ungarischen Zivilgesellschaft zu stehen und die Stimme lautstark gegen diese Politik zu erheben.“
Hintergrund
Das am Donnerstag eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission betrifft ein Gesetzespaket, das am 1. Juli 2018 in Ungarn in Kraft getreten ist. Damit werden Menschen, die Asylwerber*innen und Migrant*innen unterstützen – darunter fallen auch Anwält*innen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft – in ihrer Arbeit stark eingeschränkt und können dafür sogar strafrechtlich verfolgt werden. Die Maßnahmen machen es außerdem Menschen, die vor ihrer Ankunft in Ungarn durch ein anderes Land gereist sind, unmöglich, Asyl zu beantragen.
Die Europäische Kommission hat heute festgestellt, dass diese Maßnahmen gegen die Richtlinien bei Asylverfahren sowie gegen Aufnahme- und Qualifikationsrichtlinien der Union und das Asylrecht verstoßen.
Morgen wird das ungarische Parlament voraussichtlich eine Reihe repressiver Gesetzesänderungen verabschieden, darunter die Einführung einer Sondersteuer für Nichtregierungsorganisationen, ein Änderungsantrag, der die Meinungsfreiheit in Ungarn unverhältnismäßig einschränken könnte, sowie ein Gesetz, das es der Polizei erlaubt, friedliche Versammlungen im Voraus aus unbestimmten Gründen zu verbieten.