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Umsetzung der EU-Asylreform: Österreich plant neue Verschärfungen bei Familienzusammenführung

12. Februar 2026

In einer Stellungnahme übt Amnesty International Österreich scharfe Kritik an der geplanten Umsetzung der Familienzusammenführung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Österreich. Besonders problematisch ist die vorgesehene Einführung eines Quotensystems, das erhebliche menschenrechtliche Bedenken aufwirft. 

Österreich plant bei der Umsetzung der EU-Asylreform Verschärfungen, die weit über die europäischen Mindestvorgaben hinausgehen und Menschenrechte verletzen, warnt Amnesty International Österreich anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist am 12. Februar. 

Das geplante Quotensystem könnte dazu führen, dass anerkannte Geflüchtete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zu drei Jahre von ihren Familien getrennt sind. Subsidiär Schutzberechtigte müssten mit noch längeren Wartezeiten rechnen. Zudem würde das System zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen und nachkommende Angehörige in Abhängigkeitsverhältnisse drängen.

Österreich verschärft eine ohnehin problematische EU-Reform durch nationale Zusatzmaßnahmen, die Menschenrechte und EU-Recht verletzen. Das geplante Quotensystem führt zu jahrelangen Trennungen von Familien und blockiert die einzige sichere Fluchtroute nach Österreich. Die Angehörigen bleiben dadurch den Gefahren ausgesetzt, vor denen ihre Familienmitglieder bereits geflohen sind. Als einzige Alternative bleibt ihnen der Versuch, auf lebensgefährlichen Fluchtwegen nach Österreich zu gelangen. Das ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar

Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich

Familienzusammenführung wird massiv erschwert, zusätzlicher Verwaltungsaufwand 

Die Familienzusammenführung in Österreich ist derzeit bis Juli 2026 ausgesetzt und könnte bis Ende September verlängert werden. Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine grundlegende Systemänderung: Die Zuständigkeit soll vom schutzorientierten Asylgesetz in das migrations- und aufenthaltsrechtlich ausgerichtete Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verlagert werden. 

Die geplante Überführung der Familienzusammenführung in das NAG bringt viele Nachteile für betroffene Familien mit sich. Nachkommende Familienangehörige erhalten künftig im Rahmen des NAG nur noch eine auf ein Jahr befristete Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte.  

Die zeitliche Befristung des NAG-Aufenthaltstitels und die regelmäßige Überprüfung des Familienstands (z.B. die Ehe) bei Verlängerungen machen nachziehende Personen noch abhängiger von der Person, zu der sie nachkommen. Das Aufenthaltsrecht der nachgezogenen Person hängt direkt am Status der bereits hier lebenden Person.  

Bisher behalten Familienangehörige grundsätzlich ihr Asylstatus, auch wenn der Asylstatus der zusammenführenden Person entzogen wird. Durch die Verlagerung der Familienzusammenführung ins NAG entfällt dieser Mechanismus.

Laut der vorgesehenen Gesetzesänderung hätten Familienangehörige keinen automatischen Anspruch auf denselben internationalen Schutzstatus wie die zusammenführende Person. Stattdessen müssten sie eigenständig nachweisen, dass sie aus eigenen Fluchtgründen Schutz benötigen. Damit käme es zu einer Verdoppelung der Verfahren: eines nach dem NAG und eines nach dem Asylgesetz, um das bestmögliche Aufenthaltsrecht zu erhalten. 

Quotensystem verletzt Menschenrechte von Familien 

Besonders besorgniserregend ist das geplante Quotensystem für die Familienzusammenführung. Es besteht die reale Gefahr, dass Quotenplätze rasch ausgeschöpft sind und Familienangehörige de facto vom Nachzug ausgeschlossen bleiben, bis neue Plätze verfügbar werden. Dies widerspricht dem Recht auf Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie EuGH-Rechtsprechung und untergräbt die Grundlage für eine zeitnahe und effektive Familienzusammenführung.  

Lange Wartezeiten bedeuten negative Auswirkungen auf die soziale, psychische und wirtschaftliche Stabilität der Betroffenen, zudem erschweren sie deren Integration und gesellschaftliche Teilhabe. 

Die Situation ist besonders dramatisch für subsidiär Schutzberechtigte. Aufgrund der bestehenden Wartefrist von drei Jahren und des Risikos weiterer Verzögerungen durch das Quotensystem drohen ihnen übermäßig lange Trennungszeiten.  

„Ein Quotensystem, wie es von der österreichischen Regierung geplant ist, ist kein Bestandteil der GEAS-Reform und stellt eine rein nationale Zusatzmaßnahme dar, die weder erforderlich noch mit menschenrechtlichen Vorgaben und EuGH-Rechtsprechung vereinbar ist", so Aimée Stuflesser. 

Fehlende Umsetzung wichtiger Schutzbestimmungen 

Amnesty International Österreich kritisiert außerdem, dass zentrale Schutzbestimmungen des GEAS in Österreich nicht umgesetzt werden. So bleibt die in EU-Rechtsakten vorgesehene Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder im Begutachtungsentwurf zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) nicht berücksichtigt. Dies steht im Widerspruch zum im Regierungsprogramm verankerten Vorhaben, die Obsorge für unbegleitete Kinder umzusetzen und das Kindeswohl in allen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren durch Obsorge ab dem ersten Tag zu gewährleisten. 

„EU-Mitgliedstaaten bleiben bei der Umsetzung und Anwendung des GEAS uneingeschränkt an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gebunden“, betont Stuflesser. Amnesty International Österreich fordert die Bundesregierung daher auf, die geplanten Verschärfungen zurückzunehmen und eine rechtskonforme sowie menschenrechtsgerechte Umsetzung sicherzustellen, die den Schutz von Familien und Kindern priorisiert, lange Trennungen vermeidet und sichere Zugangswege gewährleistet. 

Umsetzung GEAS in Österreich 

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt umfangreiche Änderungen in mehreren Rechtsakten des Asyl- und Fremdenrechts mit sich. Die Begutachtungsfrist für die geplanten nationalen Umsetzungsgesetze endet am 12. Februar. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist treten die neuen Regelungen spätestens ab dem 12. Juni 2026 auch in Österreich in Kraft.  

Amnesty International Österreich hält die vorgegebene Frist von nur vier Wochen für die Begutachtung dieses umfassenden Pakets von Gesetzesänderungen im Asyl- und Fremdenrecht für deutlich zu kurz. Daher hat sich Amnesty International in seiner Stellungnahme auf die Thematik der Familienzusammenführung konzentriert.  
 
Zudem wäre eine intensivere Einbindung der Zivilgesellschaft, wie auch von der EU-Kommission empfohlen, wünschenswert gewesen, um die Planung und Umsetzung noch wirksamer zu gestalten. 

Amnesty International begleitet den GEAS-Reformprozess seit Beginn kritisch. Die geplante nationale Umsetzung verschärft zentrale problematische Elemente der Reform zusätzlich und droht, menschenrechtliche Standards weiter abzusenken. 

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