"Die Ausnahmebestimmung des Paragraphen 278c Absatz 3 grenzt den Einsatz für Menschenrechte und Demokratie dezidiert von Terrorismus ab. Sie zu streichen sendet ein irritierendes und nicht nachvollziehbares Signal an jene, die sich für die Rechte aller Menschen einsetzen", so Schlack.
Die Streichung des Abschnitts ist laut Angaben der Regierung deshalb nötig, damit eine EU-Richtlinie umgesetzt werden kann. Tatsächlich ist das ein vollkommen überflüssiger Schritt, so Schlack: „Der Abschnitt steht der Erfüllung der EU-Richtlinie nicht im Weg. Die Streichung ist daher eine nicht nachvollziehbare und irritierende Symbolpolitik. Die Menschenrechte sind die Basis für ein friedliches Zusammenleben. Wer die Arbeit jener Menschen untergräbt, die sich für die Rechte aller einsetzen, kratzt am menschenrechtlichen Konsens im Land.“
„Wir kritisieren die sogenannten Terrorismusparagraphen seit ihrer Einführung. Denn sie sind schwammig formuliert und anfällig für Missbrauch. Anstatt die Gesetze nun sinnvoll zu reformieren, tut die Regierung genau das Gegenteil: Sie macht den Komplex noch anfälliger für Willkür. Wir fordern eine sinnvolle Reform der Terrorismusparagraphen, die Terrorismus und zivilgesellschaftliches Engagement klar voneinander abgrenzt“, sagt Schlack.
Amnesty International beobachtet in vielen Ländern, wohin schwammige Terrorismusgesetze führen können: Kritiker*innen werden eingeschüchtert, mundtot gemacht oder eingesperrt. „Ein erster Schritt in diese Richtung ist eine fehlende klare Linie zwischen Terrorismus und zivilgesellschaftlichem Engagement. Diesen Schritt dürfen wir in Österreich auf keinen Fall gehen“, so Schlack.