Überwachungsmaßnahmen stellen grundsätzlich Eingriffe in persönliche Rechte dar und müssen stets einen legitimen Zweck verfolgen, in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, verhältnismäßig und angemessen sein. Dabei ist darauf zu achten, dass stets das gelindeste Mittel, das die geringste Eingriffsintensität hat, zur Anwendung kommt. Bei allen Akten der Gesetzgebung ist es unabdingbar, dass ausreichende Vorkehrungen, die die missbräuchliche Anwendung von staatlichen Überwachungsinstrumenten verhindern, getroffen werden.
Nach Ansicht von Amnesty International entspricht der vorliegende Entwurf eher der Vorlage eines Entwurfs der Fortsetzung des Romans „1984“ von George Orwell als den Voraussetzungen für grundrechtskonforme, gesetzlich hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Eingriffe im Rahmen der Sicherheitspolitik. Die damit einhergehende Einschränkung des Rechtsschutzes ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Amnesty International empfiehlt daher, von dem legislativen Schnellschuss Abstand zu nehmen und die vorgeschlagene Rechtsgrundlage nicht zu verabschieden bzw jedenfalls die ohnehin einberechnete Legisvakanz bis August 2019 für die öffentliche Diskussion über eine grundrechtskonforme Regelung zu nützen.