Abschiebungen
Menschenrechtswidrig handhabt die Regierung mittlerweile auch das Thema Abschiebungen. So schob Österreich im Juli 2025 zum ersten Mal seit 15 Jahren einen Mann nach Syrien ab – trotz der weiterhin gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die nach dem Sturz des Regimes umfassend dokumentiert wurden. Der Fall sorgte international für Empörung: Von dem Mann fehlt mittlerweile nämlich jede Spur, weshalb das UN-Komitee gegen das Verschwindenlassen die österreichische Regierung offiziell dazu aufforderte, Ermittlungen zum Verbleib des Mannes einzuleiten. Trotzdem plante die Regierung eine weitere Abschiebung nach Syrien, die wiederum vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwischenzeitlich gestoppt wurde.
„Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan stellen einen klaren Bruch des Prinzips des Non-Refoulement dar. Dieses verbietet die Abschiebung in Länder, in denen Folter, Verfolgung, das Verschwindenlassen einer Person oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Wird das Non-Refoulement-Prinzip verletzt, sind Menschen schutzlos solchen Gefahren ausgeliefert. Zugleich verstößt der betreffende Staat gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen“, sagt Stuflesser weiter.