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Österreich: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stoppt Abschiebung – Syrien kein sicheres Herkunftsland

12. August 2025

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die für den heutigen Dienstag geplante Abschiebung nach Syrien gestoppt. Zuvor hat der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen die Regierung aufgefordert, Ermittlungen zum Verbleib eines bereits im Juli abgeschobenen Syrers einzuleiten. Damit bestätigt sich die Einschätzung von Amnesty International Österreich, dass Syrien nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden kann und vor Ort Menschenrechtsverletzungen drohen. 

 

„Die letzte Person, die nach Syrien abgeschoben wurde, ist verschwunden. Vor diesem Hintergrund ist es absolut verantwortungslos von der österreichischen Regierung, die Abschiebungen fortzusetzen“, sagt Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich. 

Wir fordern Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger auf, im Fall des verschwundenen Syrers Klarheit zu schaffen und alle geplanten Abschiebungen nach Syrien umgehend zu stoppen. Die österreichische Bundesregierung muss seinen rechtlichen Verpflichtungen gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention nachkommen und der vorläufigen Maßnahme des EGMR unverzüglich Folge leisten.

Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich