Beunruhigende Behandlung von Asylsuchenden
Amnesty International und asylkoordination österreich unterstreichen die Diskrepanz bei der Zahl von Asylanträgen zwischen Serbien, Ungarn und Österreich. Im ersten Halbjahr 2023 wurden in Serbien 800 und in Ungarn nur 22 Asylanträge registriert. Im selben Zeitraum wurden in Österreich etwa 24.000 Schutzsuchende registriert, wovon der überwiegende Großteil über Serbien und Ungarn nach Österreich gekommen ist. In Ungarn wurde in den letzten 10 Jahren insgesamt weniger Schutztitel erteilt als in Österreich in den letzten beiden Monaten.
In der Vergangenheit brauchte es sogar eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, damit Ungarn aufhörte, Geflüchteten Lebensmittel vorzuenthalten. Erst jüngst entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof im Fall einer von Ungarn im Jahr 2021 aus Afghanistan evakuierten Familie, die nach Österreich weitergeflohen war, dass deren Abschiebung nach Ungarn unzulässig ist. Grund: Ein faires Verfahren und menschenwürdige Bedingungen sind in Ungarn nicht gewährleistet.
„Die Missachtung von rechtsstaatlichen Prinzipien von Seiten Ungarns ist sogar schon Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission. Ungarn muss seine menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Hausaufgaben erledigen. Nehammer muss dies klar ansprechen“, fordert Gahleitner-Gertz.
Sowohl die ungarischen als auch die serbischen Behörden wenden eine menschenverachtende, rechtswidrige und sinnlose Pushback-Politik an, die das Leiden der schutzbedürftigen Menschen weiter verschlimmert. Amnesty International verurteilt diese Praktiken aufs Schärfste. Sie verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards und verschlimmern die ohnehin schon schwierige Lage der Geflüchteten.