Nur noch ein Jahr bis zum Anpfiff der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 und Katar muss sein Versprechen einlösen, das Kafala-Sponsorensystem abzuschaffen und die rechtliche Situation der Arbeitsmigrant*innen im Land besser zu schützen, erklärt Amnesty International anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Berichts. Im „Reality Check 2021“ analysiert die Organisation erneut die Veränderungsprozesse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in Katar und kommt zu dem Schluss, dass die Fortschritte im Jahr 2021 stagniert haben. Mehr noch: Alte missbräuchliche Praktiken sind wieder aufgetaucht und die schlimmsten Elemente des Kafala-Systems, also der Abhängigkeit der Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen, wurden wieder aufgenommen und so einige der jüngsten Reformen untergraben.
In ihrer Analyse stellte Amnesty International außerdem fest, dass die verspätete oder ausbleibende Zahlung von Löhnen und anderen vertraglichen Leistungen nach wie vor zu den häufigsten Verstößen gegen Arbeitsmigrant*innen in Katar zählt. Dennoch haben sie nach wie vor kaum Zugang zur Justiz, und es ist den Beschäftigten weiterhin untersagt, sich zu organisieren, um gemeinsam für ihre Rechte einzutreten.
Reformen wurden eingeführt – und nicht ausreichend umgesetzt
Katar hat seit 2017 eine Reihe positiver Reformen zugunsten von Arbeitsmigrant*innen durchgeführt, doch trotz dieser eingeleiteten Prozesse ist der Alltag vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar nach wie vor hart und die Ausbeutung geht weiter – was unter anderem daran liegt, dass die Reformen nicht angemessen umgesetzt werden.
Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen kontrolliert
So hat Katar zwar die Anforderung einer Ausreisegenehmigung und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (No-Objection Certificate – NOC) für die meisten Arbeitsmigrant*innen abgeschafft, sodass sie theoretisch das Land verlassen und den Arbeitsplatz wechseln können, ohne die Zustimmung ihrer Sponsor*innen einzuholen; aber de facto besteht für Arbeitgeber*innen weiterhin die Möglichkeit, den Arbeitsplatzwechsel von Beschäftigten zu blockieren und ihren rechtlichen Status zu kontrollieren. Auch durch die Einbehaltung von Gehältern und Sozialleistungen wird es Beschäftigten erschwert, den Arbeitsplatz zu verlassen. Arbeitsmigrant*innen sind auch weiterhin von ihren Arbeitgeber*innen abhängig, um nach Katar einreisen und sich dort aufhalten zu können. Arbeitgeber*innen können in dieser Hinsicht nach wie vor Klage wegen „unerlaubtem Verlassen des Arbeitsplatzes“ einreichen und Aufenthaltsgenehmigungen annullieren – Praktiken, die zur Kontrolle der Arbeitskräfte missbraucht werden.