Im Iran haben Polizei, Geheimdienst, andere Sicherheitskräfte und Gefängnisbedienstete schockierende Menschenrechtsrechtsverletzungen an Gefangenen verübt, die im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im November 2019 festgenommen wurden. Gedeckt wurden diese Taten von Richter*innen und Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft. Zu den in einem neuen Bericht von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen zählen willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen sowie Folter und andere Misshandlungen.
Der Bericht Trampling humanity: Mass arrests, disappearances and torture since Iran’s 2019 November protests enthält erschütternde Berichte von Dutzenden Protestierenden, Passant*innen und anderen Menschen. Sie berichteten, dass sie unter Einsatz von Gewalt festgenommen wurden, dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen oder ihnen jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt wurde. Auch wurde ihnen während der Verhöre die Anwesenheit von Rechtsbeiständen systematisch verweigert und sie wurden immer wieder gefoltert, um „Geständnisse“ von ihnen zu erpressen.
Diese Gefangenen gehören zu den 7.000 Männern, Frauen und Kindern, die im Kontext der brutalen Unterdrückung der Proteste vom November 2019 festgenommen wurden. Amnesty International liegen zudem die Namen und weitere Informationen von mehr als 500 Prostestierenden und anderen Personen vor, darunter Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die im Zusammenhang mit den Protesten unfairen Verfahren ausgesetzt waren.
Geständnisse unter Folter erzwungen
In allen von Amnesty International dokumentierten Fällen berichteten die Betroffenen von verschiedenen Formen psychologischer Folter zur Erzwingung von „Geständnissen”, darunter erniedrigende Beleidigungen und Obszönitäten, die Einschüchterung und Drangsalierung von Familienangehörigen, Drohungen, Verwandte – einschließlich der betagten Eltern oder Geschwister – zu inhaftieren, zu foltern, zu töten oder ihnen anderweitig Schaden zuzufügen und die Androhung von Vergewaltigung der Gefangenen selbst oder deren weiblicher Angehöriger.