Das Kopftuchverbot stellt einen einseitigen und diskriminierenden Eingriff dar, da es gezielt muslimische Mädchen betrifft. © Herbert Neubauer / APA Picturedesk
Das Kopftuchverbot stellt einen einseitigen und diskriminierenden Eingriff dar, da es gezielt muslimische Mädchen betrifft. © Herbert Neubauer / APA Picturedesk
presse

Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot ist diskriminierend und Ausdruck von antimuslimischem Rassismus

23. Oktober 2025

Amnesty International Österreich kritisiert den Entwurf des geplanten Kopftuchverbots für schulpflichtige Mädchen scharf. Der vorliegende Ministerialentwurf, für den die Begutachtungsfrist heute endet, wurde initiiert von Bildungsminister Wiederkehr und Bundesministerin Plakolm. Er stellt eine offensichtliche Diskriminierung muslimischer Mädchen dar und ist Ausdruck von antimuslimischem Rassismus.

Verstoß gegen das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion

Der Gesetzesentwurf ist im Kontext des aktuellen gesellschaftlichen Klimas und zunehmendem antimuslimischen Rassismus zu betrachten. 

 

Mit dem geplanten Kopftuchverbot schreibt die Regierung dem Kopftuch eine Bedeutung zu, die auf reiner Fremdzuschreibung basiert. Sie spricht damit muslimischen Frauen und Mädchen jegliche Selbstbestimmung ab.

Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich

Maßnahmen wie diese befeuern bestehende Vorurteile und Stereotype gegenüber Muslim*innen in der österreichischen Gesellschaft.

Der geplante Gesetzesentwurf ist eine diskriminierende Symbolpolitik, die nicht zum Ziel hat, das gesellschaftliche Zusammenleben in Österreich zu fördern.

Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich

Der Eingriff erfolgt einseitig und diskriminierend, da er gezielt eine bestimmte Personengruppe – nämlich muslimische Mädchen unter 14 Jahren – betrifft. Damit wird ein zentrales Kernelement des Menschenrechtsschutzes, nämlich das der Nichtdiskriminierung, verletzt. 

Österreich muss das Recht auf Selbstbestimmung schützen 

Es ist nicht das erste Kopftuchverbot für Schülerinnen in Österreich. Bereits 2020 kippte der Verfassungsgerichtshof das damalige „Verhüllungsverbot“. Es verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz – da es letztlich auf das Kopftuch abzielte und somit einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellte.  

Grundsätzlich begrüßt Amnesty International Österreich jegliche Vorhaben zur Förderung der Selbstbestimmung und Gleichstellung von Mädchen und Frauen in Österreich. Diese Maßnahmen müssen jedoch das Prinzip der Nichtdiskriminierung erfüllen. Österreich ist zudem verpflichtet, das Recht jedes Einzelnen auf freie Ausübung seiner Religion oder Weltanschauung, seiner persönlichen Überzeugungen oder seiner Identität zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. „Den pauschal angenommenen Zwang mit Zwang zu bekämpfen – das fördert nicht Selbstbestimmung, sondern ist plumpe Diskriminierung. Staaten haben nicht einseitig über die äußeren Ausdrucksformen des Glaubens oder der Identität zu bestimmen.“   

Amnesty International Österreich fordert die Bundesregierung eindringlich auf, von der geplanten Einführung abzusehen. Die Rechte und Freiheiten von muslimischen Mädchen dürfen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Statt Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu fördern, schränkt die Regierung muslimische Mädchen in ihrem Recht auf freie Entscheidung über ihre religiöse Ausdrucksform ein.