Es ist nicht das erste Kopftuchverbot für Schülerinnen in Österreich. Bereits 2020 kippte der Verfassungsgerichtshof das damalige „Verhüllungsverbot“. Es verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz – da es letztlich auf das Kopftuch abzielte und somit einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellte.
Grundsätzlich begrüßt Amnesty International Österreich jegliche Vorhaben zur Förderung der Selbstbestimmung und Gleichstellung von Mädchen und Frauen in Österreich. Diese Maßnahmen müssen jedoch das Prinzip der Nichtdiskriminierung erfüllen. Österreich ist zudem verpflichtet, das Recht jedes Einzelnen auf freie Ausübung seiner Religion oder Weltanschauung, seiner persönlichen Überzeugungen oder seiner Identität zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. „Den pauschal angenommenen Zwang mit Zwang zu bekämpfen – das fördert nicht Selbstbestimmung, sondern ist plumpe Diskriminierung. Staaten haben nicht einseitig über die äußeren Ausdrucksformen des Glaubens oder der Identität zu bestimmen.“
Amnesty International Österreich fordert die Bundesregierung eindringlich auf, von der geplanten Einführung abzusehen. Die Rechte und Freiheiten von muslimischen Mädchen dürfen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Statt Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu fördern, schränkt die Regierung muslimische Mädchen in ihrem Recht auf freie Entscheidung über ihre religiöse Ausdrucksform ein.