
Geplante StVO-Novelle bedroht Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - Kundgebung am 27. November
25. November 2025Am kommenden Freitag, den 28. November endet die Begutachtungsfrist für die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Mit der StVO-Novelle droht eine flächendeckende Überwachung von Österreichs Innenstädten und ein Klima der Einschüchterung, warnt Amnesty International Österreich.
Allein der 1. Bezirk in Wien soll mit rund 100 Kameras videoüberwacht werden – und das, obwohl dort die meisten Demonstrationen stattfinden. Unter dem Vorwand der Verkehrsberuhigung plant Verkehrsminister Peter Hanke diesen Schritt, der einen direkten Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit darstellt. Amnesty International hat bereits in anderen Ländern belegt, dass Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die befürchten überwacht zu werden, weniger bereit sind, sich kritisch über die Regierung zu äußern oder friedliche Proteste zu organisieren.
Daher fordert Amnesty International Österreich gemeinsam mit den Datenschützer*innen von epicenter.works am 27. November 2025 im Rahmen einer Kundgebung in Wien eine menschenrechtskonforme Überarbeitung der Novelle, die unser aller Recht auf Versammlungsfreiheit wahrt.
Videokameras verursachen einen “chilling effect”
In einer Innenstadt, in der Bewegungen mitverfolgt und verarbeitet werden können, entsteht ein Klima der Einschüchterung. Das bedeutet, dass Menschen ihre Meinungs- oder Versammlungsfreiheit aus Angst vor negativen Konsequenzen einschränken. Menschen zögern davor, an Demonstrationen oder einfach frei am öffentlichen Leben teilzunehmen. Allein die Ungewissheit, überwacht zu werden, kann einen sogenannten “chilling effect” bewirken.
Besonders die Tatsache, dass Minister Hanke anders als im Gesetzesvorschlag seiner Amtsvorgängerin den Schutz für Demonstrationen gestrichen hat, kritisiert Amnesty International Österreich scharf:
Die Polizei könnte in Echtzeit Demos und Kundgebungen videoüberwachen und Daten für sicherheitspolizeiliche Zwecke weiterverwenden. Das schreckt Menschen ab, ihr Menschenrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Der öffentliche Raum muss frei von Überwachung bleiben, gerade für Demonstrationen
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
Amnesty International Österreich fordert daher, dass bei Demonstrationen, für die Straßen gesperrt werden, die Kameras in diesem Bereich ausgeschaltet und abgedeckt werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die gewonnenen Daten künftig nur für Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Verstößen gegen straßenpolizeiliche Vorschriften verwendet werden und nicht darüber hinaus für sicherheitspolizeiliche Zwecke (§53 Abs 5 SPG).
Protest von epicenter.works und Amnesty International für Wahrung unserer Versammlungsfreiheit
Einen Tag vor dem Ende der Begutachtungsfrist, am Donnerstag, 27. November, findet um 17:00 Uhr in der Löwelstrasse 22 auf Höhe des Café Landtmann (einer der geplanten neuen Standorte der Videoüberwachung) eine Kundgebung von Amnesty International Österreich und epicenter.works statt. Es wird Redebeiträge von Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works, und Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, geben. Interviews im Anschluss sind sowohl mit Shoura Hashemi als auch mit Marcel Zippenfenig, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich, möglich.
Aktuelle Lage der Versammlungsfreiheit in Österreich
Die detaillierte Stellungnahme von Amnesty International Österreich zur neuen StVO-Novelle wird zum Ende der Begutachtungsfrist am 28. November hier veröffentlicht.
In einem aktuellen Briefing zeigt Amnesty International Österreich zudem die aktuelle Lage des Rechts auf Protest in Österreich auf und identifiziert die drei größten Problemfelder:
- die fehlende individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen,
- der unzureichende Schutz von Spontanversammlungen, sowie
- der ungerechtfertigte Einsatz von Gesichtserkennungssoftware.



