Diese Woche endete die Begutachtungsfrist für die Notverordnung, mit der die Bundesregierung die Familienzusammenführung von in Österreich schutzberechtigten Personen mit ihren Partner*innen und Kindern, von denen sie seit Jahren getrennt sind, aussetzen will. Die Regierung beruft sich dabei auf eine EU-rechtliche Notfallsklausel und behauptet, dass es in Österreich eine gesamtstaatliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit gebe.
Zivilgesellschaftliche Organisationen stellen der 49-seitigen Begründung nach eingehender Begutachtung ein vernichtendes Zeugnis aus: „Wenig überraschend scheitert die Regierung an einer stringenten Erklärung, warum sich Österreich in einem Ausnahmezustand befindet, der die Anwendung von Notstandsmaßnahmen rechtfertigt. Überraschend sind aber das Ausmaß an kapitalen Rechenfehlern, untauglichen Parametern und irreführend unvollständigen Darstellungen, die die Regierung in Vorlage bringt,“ so Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher und Jurist der asylkoordination österreich.