Mit dem Straftatbestand zur Kriminalisierung von „Religiös motivierten extremistischen Verbindungen” plant die Regierung unnötige und unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der Menschen in Österreich. Der Gesetzesentwurf ist außerdem unbestimmt formuliert, dadurch besteht die Gefahr des Missbrauchs. Amnesty fordert daher, dass der Straftatbestand ersatzlos gestrichen wird.
Hinsichtlich der geplanten Änderung des Symbole-Gesetzes fordert Amnesty, dass einem Symbole-Verbot eine konkrete Gefährdungseinschätzung zugrunde liegen muss. Verbote von Symbolen dürfen niemals willkürlich erfolgen. Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit müssen stets geeignet und notwendig sein, um ein menschenrechtlich legitimes Ziel zu erreichen.
Untersuchungsergebnisse nicht berücksichtigt
Wenn neue Maßnahmen eingeführt werden, müssen diese auch wirksam sein. Umso unverständlicher ist, warum die Ergebnisse der Untersuchungskommission zum Anschlag in Wien nicht abgewartet wurden.
„Eilig vorangetriebene und unverhältnismäßige Verschärfungen und Verbote garantieren keine umfassende Bekämpfung von Terrorismus. Sie können im schlimmsten Fall das Gegenteil bewirken und zu mehr Angst, Ausgrenzung und Stigmatisierung führen, die wiederum Nährboden für Terrorismus sind. Die Regierung muss daher mit diesem Gesetzespaket zurück an den Tisch und grundlegende Änderungen vornehmen. Wenn neue Maßnahmen erlassen werden, sollten diese auch nachweislich wirksam sein, erforderlich und verhältnismäßig, um Terrorismus zu bekämpfen”, sagt Annemarie Schlack.